Veteranenfahrzeuge

Bei der Anmeldung zur Inverkehrsetzung eines Veteranenfahrzeuges muss das Fahrzeug den Weisungen betreffend Veteranenfahrzeuge des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) vom 10. Juli 2026 entsprechen.

  • die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren;
  • das Fahrzeug darf nur für rein private Zwecke verwendet werden;
  • die jährliche Fahrleistung ist auf max. 3'000 km beschränkt;
  • das Fahrzeug muss den technischen Vorschriften entsprechen, die zum Zeitpunkt seiner ersten Inverkehrssetzung galten;
  • die letzte bestandene Prüfung (MFK) darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Für die Erlangung des Veteranenstatus müssen am Schalter folgende Dokumente vorgelegt werden:

Bestehen Zweifel an der Authentizität des Fahrzeugs oder fehlen technische Daten, kann eine FIVA-Identity Card (erhältlich bei der SHVF) oder eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers verlangt werden.

Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt 

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