Veteranenfahrzeuge
Bei der Anmeldung zur Inverkehrsetzung eines Veteranenfahrzeuges muss das Fahrzeug den Weisungen betreffend Veteranenfahrzeuge des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) vom 10. Juli 2026 entsprechen.
- die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren;
- das Fahrzeug darf nur für rein private Zwecke verwendet werden;
- die jährliche Fahrleistung ist auf max. 3'000 km beschränkt;
- das Fahrzeug muss den technischen Vorschriften entsprechen, die zum Zeitpunkt seiner ersten Inverkehrssetzung galten;
- die letzte bestandene Prüfung (MFK) darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Für die Erlangung des Veteranenstatus müssen am Schalter folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Original-Fahrzeugausweis;
- Antrag für die Zulassung als Veteranenfahrzeug.
Bestehen Zweifel an der Authentizität des Fahrzeugs oder fehlen technische Daten, kann eine FIVA-Identity Card (erhältlich bei der SHVF) oder eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers verlangt werden.
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