Zahlungsnachforschung

Zahlungsnachforschung

Sie haben eine Mahnung oder eine Entzugsverfügung mit zusätzlichen Verfahrenskosten erhalten und haben die ursprüngliche Rechnung per E-Banking beglichen ?

Bitte überprüfen Sie die Kontonummer (1) und die im E-Banking eingegebenen Referenzen (2) (kontaktieren Sie Ihre Bank falls erforderlich) und vergleichen Sie diese mit den Angaben auf dem Einzahlungsschein der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS).

Kontakt

Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt 

Plan d'accès - Sion Buchhaltung
Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion

 


Telefon : 027 606 71 00

  1. Kontaktieren Sie das Steueramt unter 027/606.24.50 und fragen Sie nach, ob eine Rückerstattung möglich ist (es wird zwischen dem Steueramt und und der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt keine Überweisung vorgenommen).
  2. Falls Sie eine Verfügung erhalten haben mit zusätzlichen Verfahrenskosten, senden Sie eine Kopie des Zahlungsauftrages mit den erfassten Referenzen sowie eine Kopie der Belastungsanzeige an scn_compta@admin.vs.ch.
  3. Falls Sie eine Verfügung erhalten haben mit zusätzlichen Verfahrenskosten, folgen Sie dann die Anweisungen der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt.
  4. Falls Sie eine kostenfreie Mahnung erhalten haben, zahlen Sie diese bitte umgehend an die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt.
  1. Senden Sie eine Kopie des Zahlungsauftrages mit den erfassten Referenzen an scn_compta@admin.vs.ch.
  2. Bei Erhalt einer Verfügung mit zusätzlichen Verfahrenskosten senden Sie bitte eine Kopie der Belastungsanzeige an scn_compta@admin.vs.ch.
  3. Folgen Sie den Anweisungen der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt.
  1. Kontaktieren Sie Ihre Bank und fordern Sie eine Rückerstattung des Betrages.
  2. Der Betrag der Mahnung oder der Verfügung sind umgehend an die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt zu überweisen (die Verfahrenskosten sind fällig, der Staat Wallis hat den Betrag nicht erhalten).