Vorführen eines Fahrzeuges in einem anderen Kanton

 

Falls Sie Ihr Fahrzeug in einem Strassenverkehrsamt eines anderen Kantons vorführen möchten, müssen Sie unbedingt Ihren Fahrzeugausweis sowie den bestandenen Prüfungsbericht in einer unserer Niederlassungen bis spätestens zum auf dem Aufgebot erwähten Datum vorweisen. Andernfalls werden die vollen Kosten verrechnet.

Service de la circulation routière et de la navigation 

Rue de la Dixence 85C
Case postale 625
1951 Sion

Bockbartstrasse 6
3930 Visp

Rte des Bains 2
Case postale 161
1890 St-Maurice

Téléphone : 027 606 71 00
Email : scn-tech@admin.vs.ch

Rechtsgrundlage

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)