Verlust- oder Diebstahlanzeige von Kontrollschildern
Verlust- oder Diebstahlanzeige von Kontrollschildern
Kontrollschilderdiebstahl:
Der Diebstahl von Kontrollschildern muss sofort der Kantonspolizei mitgeteilt werden, welche die Schilder im internationalen Fahndungssystem RIPOL ausschreiben wird. Diese werden dann für jede neue Immatrikulation 15 Jahre lang gesperrt.
Fahrzeuge mit solchen Kontrollschildern müssen danach mit neuen Kontrollschildern immatrikuliert werden.
Kontrollschilderverlust:
Der Verlust von einem oder von beiden Kontrollschildern muss der Zulassungsbehörde (DSUS) mittels Verlust- oder Diebstahlerklärung gemeldet werden.
- Bei Verlust des vorderen oder des hinteren Kontrollschildes eines Schilderpaares, wird das verlorene Schild durch die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS) bestellt (ausser wenn diese Nummer innerhalb der letzten 2 Jahre bereits verloren gegangen ist).
Dieses wird per Post zugestellt.
- Bei Verlust des Schilderpaares oder des Schildes eines Motorrads, Anhängers oder Landwirtschaftsfahrzeuges wird das Kontrollschild, im internationalen Fahndungssystem RIPOL ausgeschrieben und während 5 Jahren, für jede neue Immatrikulation gesperrt.
Fahrzeuge mit diesen Kontrollschildern müssen dann, mit neuen Kontrollschildern immatrikuliert werden.
Für eine neue Immatrikulation bitten wir Sie, in jedem Fall die folgenden Dokumente vorzulegen :
- das ausgefüllte und unterzeichnete Formular "Anmeldung zur Inverkehrsetzung";
- ein elektronischer Haftpflichtversicherungsnachweis ausgehändigt durch Ihre Versicherungsgesellschaft, gültig 30 Tage ab dem Ausstelldatum (ausser für Anhänger);
- den Original-Fahrzeugausweis des neu einzulösenden Fahrzeugs
- ein Doppel des Polizeirapports und/oder die Verlusterklärung vollständig ausgefüllt
Schritte zur Fahrzeug-Inverkehrsetzung