Verlust oder Diebstahl eines Fahrzeugausweises

 

Diebstahl eines Fahrzeugausweises:

Der Diebstahl eines Fahrzeug- oder Schiffsausweises muss sofort der Kantonspolizei in der Schweiz mitgeteilt werden, die einen Rapport erstellt.

Ein Duplikat des Fahrzeug- oder Schiffsausweises wird bei Abgabe folgender Unterlagen erstellt:

Verlust eines Fahrzeugausweises:

Der Verlust eines Fahrzeug- oder Schiffsausweises muss der DSUS mitgeteilt werden.

Ein Duplikat des Fahrzeug- oder Schiffsausweises wird bei Abgabe folgender Unterlagen erstellt:

eine beidseitige Fotokopie eines gültigen Identitätsausweises oder der Aufenthaltsbewilligung für Ausländer.

Service de la circulation routière et de la navigation 

Rue de la Dixence 85C
Case postale 625
1951 Sion

Bockbartstrasse 6
3930 Visp

Rte des Bains 2
Case postale 161
1890 St-Maurice

Téléphone : 027 606 71 00
Email : scn-auto@admin.vs.ch

Rechtsgrundlage

Reglement über den Tarif der Gebühren und Kosten im Bereich der Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr