Reparaturbestätigungsverfahren

Bei der amtlichen Fahrzeugprüfung können unsere Experten Mängel feststellen, die eine Instandstellung erfordern, ohne dass zwingend ein zweites Vorführen des Fahrzeugs bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS) nötig ist.

Dank des Verfahrens der elektronischen Reparaturbestätigung (ehemals «Garagenstempelung») können Sie die Instandstellung Ihres Fahrzeugs einer autorisierten Partnergarage anvertrauen. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, bestätigt die Garage die Reparatur direkt online über unser sicheres Portal.

Die Vorteile des digitalen Systems

  • Zeitgewinn: Sie müssen nicht mehr ein zweites Mal am Schalter der DSUS vorbeikommen oder Dokumente per Post einsenden.
  • Einfachheit: Die Garage übernimmt die administrative Bestätigung vollständig digital.
  • Schnelligkeit: Sobald die Bestätigung durch die Garage erfolgt ist, druckt die DSUS Ihren neuen Fahrzeugausweis und sendet ihn Ihnen automatisch per Post zu (für im Wallis immatrikulierte Fahrzeuge).

Wie funktioniert das für Fahrzeughalter?

1. Behebung der Mängel

Begeben Sie sich mit dem Prüfbericht (Mängelliste) zu einer autorisierten Walliser Garage (Liste der autorisierten Garagen).

2. Bestätigung durch die Garage

Sobald die Reparaturen fachgerecht ausgeführt wurden, bestätigt die Garage die Instandstellung elektronisch über das DSUS-Portal. Die Garage händigt Ihnen eine Reparaturbestätigung aus, die den Vorgang belegt.

3. Handhabung Ihres Fahrzeugausweises

Die Abwicklung bezüglich Ihres Fahrzeugausweises hängt von Ihrer Situation ab:

  • Im Wallis immatrikuliertes Fahrzeug (in Verkehr): Die Garage zieht den bisherigen Fahrzeugausweis ein und vernichtet ihn. Die DSUS sendet Ihnen den aktualisierten Ausweis automatisch per Post zu.

  • Ausserkantonal immatrikuliertes Fahrzeug: Sie behalten Ihren Fahrzeugausweis und informieren das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons unter Beilage der Reparaturbestätigung der Garage.

  • Ausser Verkehr gesetztes Fahrzeug: Die Reparaturbestätigung muss dem Dossier bei einer späteren Wiederinverkehrsetzung beigelegt werden.

Wichtige einzuhaltende Fristen

Um Verwaltungskosten oder eine Fahrberechtigungsverfügung zu vermeiden, müssen die Reparaturen innerhalb strenger Fristen bestätigt werden: