Kantonswechsel - Kontrollschilder und Ausweise

 

Sie sind von einem anderen Kanton ins Wallis gezogen und möchten die Kontrollschilder und Ausweise umtauschen?

Wir bitten Sie, uns innert 14 Tagen folgende Dokumente vorzulegen:

  • den Führerausweis im Original, sowie den blauen Schiffsführerausweis (wenn vorhanden), mit einem aktuellen farbigen Passfoto und dem Formular "Gesuch um Ausstellen eines Ausweises mit Änderung"; andernfalls eine beidseitige Fotokopie des Führerausweises im Kreditkartenformat (FAK)
  • die Wohnsitzbestätigung der Walliser Gemeinde

Zur Fahrzeugeinlösung mit Walliser Kontrollschildern und zur Vorlage der vollständigen Unterlagen empfehlen wir Ihnen die Konsultation unserer Seite "Inverkehrsetzung eines Fahrzeuges mit VS-Schildern".
Für die Schiffseinlösung mit Walliser Kontrollschildern die Seite "Inverkehrsetzung eines Schiffes". Achtung: der Standplatz bestimmt die Zulassung des Bootes. Ihr Boot muss nur dann Walliser Kennzeichen tragen, wenn es in einem Walliser Hafen liegt.

Sie können uns die Kontrollschilder des Herkunftskantons in sauberem Zustand und ohne Rahmen übergeben.

 

Service de la circulation routière et de la navigation 

Plan d'accès - Sion Rue de la Dixence 85C
Case postale 625
1951 Sion


Plan d'accès - Viège Bockbartstrasse 6
3930 Visp


Plan d'accès - St-Maurice Rte des Bains 2
Case postale 161
1890 St-Maurice


Téléphone : 027 606 71 00
Email : scn-immatr@admin.vs.ch

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV)

Reglement über den Tarif der Gebühren und Kosten im Bereich der Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr

Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG)

Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (BSV)

Reglement über den Tarif der Gebühren und Kosten im Bereich der Binnenschifffahrt