Sperrung der Halterdaten

 

Gemäss Artikel 89g SVG kann das Verzeichnis der Fahrzeughalter veröffentlicht werden. Die Namen und die Adressen von Haltern eines Kontrollschildes können jedermann bekannt gegeben werden.

Trotzdem ist die Sperrung des öffentlichen Zuganges zu den persönlichen Daten auf schriftlichen Wunsch hin möglich.

 

Service de la circulation routière et de la navigation 

Rue de la Dixence 85C
Case postale 625
1951 Sion

Email : scn-info@admin.vs.ch

Rechtsgrundlage

Strassenverkehrsgesetz (SVG)