Portal Quellensteuer

Monatliche Abrechnungen ab dem 01.01.2021

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AKTUELLE NEWS:

Neue italienische Grenzgänger

Im Rahmen der Inkraftsetzung der Bestimmungen des neuen Abkommens über die Besteuerung von italienischen Grenzgängern ab dem 1. Januar 2024 sind in unserem Quellensteuerportal EDV-Anpassungen erforderlich. Es ist derzeit noch nicht möglich, die entsprechenden Tarife für die "neuen" italienischen Grenzgänger anzuwenden. Bis auf weiteres bitten wir Sie daher, diese mit den für "alte" italienische Grenzgänger vorgesehenen Tarifen, d. h. den Tarifen "A, B, C und H", zu erfassen und abzurechnen. Sobald die Anpassungen wirksam sind, brauchen Sie die Tarife nur noch rückwirkend im Portal zu ändern.

 

Information Quellensteuer Abrechnungen - Frist für Korrekturen

Ab dem 1. April eines jeden Jahres ist es nicht mehr möglich, bereits eingereichte Abrechnungen des Vorjahres zu korrigieren. Neue (noch nie eingereichte) Monatsabrechnungen werden jedoch akzeptiert. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Support (+41 27 606 24 51) gerne zur Verfügung.

 

Information Steuerjahr 2024: Online Abrechnungen und Zahlungen

Die Quellensteuerabrechnungen für den Monat Januar 2024 sind aufgeschaltet. Es ist nun möglich die Quellensteuer zu berechnen und die Abrechnungen zu übermitteln.

Um die Zahlungen auszuführen, ersuchen wir Sie die Rechnung welche im pdf-Format der Abrechnung angehängt ist zu verwenden. Die Referenz die auf dem Zahlschein vermerkt ist, erlaubt es die Zahlung der Quellensteuer 2024 zuzuordnen. Es ist daher wichtig, dass Sie für jede Zahlung die richtige Referenz verwenden. 

 

Übermittlungsmethode bei Abrechnungen

Damit Berechnungsfehler verhindert werden können, müssen Sie zu Beginn des Jahres die Übermittlungsmethode Ihrer Abrechnungen wählen. Wenn Sie im Januar das Kantonale Quellensteuerportal wählen, ist dieses für alle Abrechnungen des Jahres zu verwenden.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

 

Abrechnung korrigieren

Die Funktion zum Korrigieren von bereits übermittelten Abrechnungen steht nun zur Verfügung. In dieser Kurzanleitung finden Sie die Vorgehensweise.

 

Keine quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter

Falls Sie keine quellensteuerpflichtigen Personen (qsP) mehr beschäftigen, gehen Sie bitte so vor :

  • Geben Sie das Enddatum der Beschäftigung Ihrer qsP im Portal an.
  • Sollten Sie bis auf unbestimmte Zeit keine qsP mehr beschäftigen, teilen Sie uns dies bitte per Kontaktformular mit, damit das Konto geschlossen wird : https://www.vs.ch/kontakt-qst

Wenn Sie in Zukunft wieder qsP einstellen, können Sie sich wieder neu anmelden.

  • Wenn Sie bereits wissen, dass Sie in Zukunft wieder qsP beschäftigen werden, muss das Konto nicht geschlossen werden.

Wenn es so weit ist, melden sie sich wieder im Portal an und fügen eine neue Beschäftigung für die qsP hinzu. Die vorherigen Monate ohne qsP können Sie einfach mit CHF 0.00 abschliessen.

Hinweis: Es ist nicht notwendig, sich jeden Monat anzumelden, um eine Abrechnung mit CHF 0.00 zu übermitteln.

 

ALLGEMEINE INFORMATION:

Für den Zugriff auf Ihr Konto benötigen Sie:

  1. Ein SwissID-Login
    Falls Sie noch keine SwissID besitzen, können Sie sich im nächsten Schritt registrieren. 
  2. Das Dokument mit Ihrem "vertraulichen Code zum einmaligen Gebrauch", welches Ihnen per Post zugestellt wurde.
    Falls Sie für die Abrechnung 2020 bereits online mit Ihrer SwissID übermittelt haben, ist dieser Schrit nicht mehr nötig.

Um Ihre monatlichen Abrechnung einzureichen, befolgen Sie die Schritte in der folgenden Reihenfolge aus :

  1. Hinzufügen und Verwalten der quellensteuerpflichtigen Personen (kurz «qsP»)
    • Bevor Sie mit der Erfassung einer neuen qsP beginnen, benötigen Sie die Personendaten aus dem Formular "qsP.PDF".
    • Einige der Personendaten, welche Sie mit dem Online- Formular für die Abrechnung 2020 übermittelt haben, sind im Portal bereits vorhanden. Gegebenenfalls müssen Sie zunächst die fehlenden Daten komplettieren, damit alle Personen beim Erstellen der Abrechnung angezeigt werden können. Die fehlenden Daten entnehmen Sie aus der Liste von Warnhinweisen auf der Startseite des Portals.
    • Falls Sie keine qsP mehr beschäftigen, melden Sie sich bitte im Portal an und geben Sie für jede qsP ein Ende des Arbeitsverhältnisses an.
    • Wichtig: Bitte aktualisieren Sie jeden Monat vor der Übermittlung der Abrechnung die Daten Ihrer qsP, damit wir eine korrekte Berechnung der Quellensteuer gewährleisten können..
  2. Monatliche Abrechnungen
    • ​Überprüfen Sie, ob die angezeigten qsP Daten und der vorgeschlagene Tarif korrekt und aktuell sind. Ändern Sie diese gegebenenfalls ab..
    • Geben Sie die Lohnangaben der qsP ein.
    • Kontrollieren und übermitteln Sie die erstellte Abrechnung.

Für weitere Informationen zur Benutzung des Portals steht Ihnen das Dokument "QuickGuideDE.PDF" zur Verfügung

Als Administrator des Portalzugangs für Ihren Rechtsträger können Sie Berechtigungen an andere Benutzer vergeben.

Gehen Sie dazu im Portal auf die Seite "Benutzerrechte". 

Beim Hinzufügen einer neuen Berechtigung werden Sie nach der "VS id" des neuen Benutzers gefragt. Die betreffende Person kann diese auf folgende Weise erhalten und Ihnen dann mitteilen:

  • Der Benutzer meldet sich unter https://sso.apps.vs.ch/account an. Dafür muss man ein SwissID Konto besitzen bzw. erstellen.
  • Nach Anmeldung über den erwähnten Link findet der Benutzer die VS id, die er Ihnen mitteilen muss.
  • Sobald Sie die VS id erhalten haben, tragen Sie diese in das entsprechende Feld bei den Berechtigungen ein. So wird das angelegte Konto des Benutzers gefunden und die Berechtigung kann vergeben werden.
  • Der neue Benutzer erhält eine Bestätigung per Mail und kann sich daraufhin im Quellensteuerportal mit der SwissID einloggen.