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Sonderbewilligungen

2017 hat der Bundesrat den Aktionsplan zur Risikominderung und nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) verabschiedet. Eines der Ziele ist es, den Einsatz von PSM mit besonderem Risikopotenzial bis 2027 im Vergleich zum Zeitraum 2012-2015 um 30 % zu reduzieren.

Gemäss der Direktzahlungsverordnung 2023 dürfen Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe mit erhöhtem Risikopotenzial für Oberflächengewässer oder Grundwasser enthalten, im Rahmen des ÖLN grundsätzlich nicht angewendet werden.

Dies betrifft die folgenden Wirkstoffe (Anhang 1, Ziff. 6.1.1, DZV) :

  • Alpha-cyperméthrine;
  • Cypermethrine;
  • Deltamethrin;
  • Dimethachlor;
  • Etofenprox;
  • Lambda-cyhalothrin;
  • Metazachlor;
  • Nicosulfuron;
  • S-Metolachlor;
  • Terbuthylazine

 

Unter bestimmten Umständen kann jedoch eine Sonderbewilligung für ihre Anwendung durch den kantonalen Pflanzenschutzdienst erteilt werden.

 

Für Sonderbewilligungen gelten die folgenden Bedingungen:

  • Es handelt sich um Einzelbewilligungen, die zeitlich befristet sind.
  • Im Falle einer Epidemie können Sonderbewilligungen für eine Region erteilt werden.
  • Der Antrag auf eine Sonderbewilligung erfolgt via Antragsformular und wird anschliessend von der Fachstelle beurteilt.
  • Er muss VOR DER ANWENDUNG gestellt werden.
  • Die Sonderbewilligung muss für die ÖLN-Kontrollen aufbewahrt werden.

Wichtig: Die Einschränkung findet auf der Ebene des ÖLN statt und ist somit unabhängig vom ordentlichen Zulassungsverfahren. Das bedeutet, dass die entsprechenden Indikationen alle weiterhin in der Pflanzenschutzdatenbank (www.psm.admin.ch) als zugelassene Indikationen aufgeführt werden, obwohl sie möglicherweise einer Sonderbewilligung unterliegen.

Wählen Sie den Produktionssektor aus, für den Sie eine Sonderbewilligung beantragen oder sich über die Sonderbewilligungen informieren möchten.

Obstbau Weinbau Ackerbau Gemüseanbau Beerenkulturen

 

Verfahren für Pflanzenschutzbehandlungen, für die eine Sonderbewilligung erforderlich ist:

 

  1. Füllen Sie das Antragsformular für Ihre Pflanzenschutzbehandlung vollständig aus.
  2. Der Pflanzenschutzdienst bearbeitet Ihren Antrag so schnell wie möglich.
  3. Wenn die Bewilligung erteilt wird, erhalten Sie diese per E-Mail und können die Behandlung durchführen.
  4. Heften Sie die Bewilligung zusammen mit Ihren Pflanzenschutzaufzeichnungen als Beleg ab.

 

Verfahren für Pflanzenschutzbehandlungen, für die eine Sonderbewilligung erforderlich ist:

 

  1. Füllen Sie das Antragsformular für Ihre Pflanzenschutzbehandlung vollständig aus.
  2. Der Pflanzenschutzdienst bearbeitet Ihren Antrag so schnell wie möglich.
  3. Wenn die Bewilligung erteilt wird, erhalten Sie diese per E-Mail und können die Behandlung durchführen.
  4. Heften Sie die Bewilligung zusammen mit Ihren Pflanzenschutzaufzeichnungen als Beleg ab.