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PKWAL
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Die Reform der Pensionskasse des Staates Wallis rückt in die Umsetzungsphase. 

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Die Reform nimmt Gestalt an
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Die Reform der Pensionskasse des Staates Wallis rückt in die Umsetzungsphase. Das vom Grossen Rat am 14. Dezember 2018 verabschiedete neue Gesetz über die Pensionskasse des Kantons Wallis (PKWAL) tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Der Staatsrat hat die entsprechenden Ausführungsreglemente erlassen. Die Umwandlungssätze werden erst ab 1. September 2020 gesenkt.

Diese Reform soll das finanzielle Gleichgewicht der PKWAL langfristig sicherstellen. Das Gesetz sieht die Umwandlung und Reorganisation der PKWAL in eine Einheit mit zwei internen Vorsorgekassen vor. Eine geschlossene Kasse, für die die staatliche Garantie aufrechterhalten wird und eine offene Kasse ohne staatliche Garantie. Zur Begleichung seiner historischen Schuld wird der Staat Wallis eine Schuldanerkennung ausstellen, um 100 Prozent der Verpflichtungen der geschlossenen Kasse und 115 Prozent der Verpflichtungen der offenen Kasse zu finanzieren. Damit wird die Bildung einer Wertschwankungsreserve berücksichtigt.

Die Versicherten, die der PKWAL vor dem 1.  Januar 2012 beigetreten sind, werden in der geschlossenen Kasse sein. Während der Beitragssatz des Arbeitgebers in der geschlossenen Kasse sich je nach Alter des Versicherten wie bisher ändert (niedriger zu Beginn der Karriere, aber höher vor dem Ruhestand), bleibt er innerhalb der offenen Kasse konstant.

Mit dem Gesetz wird eine wichtige Neuerung eingeführt, nämlich die Möglichkeit, das Rentenalter zwischen dem 58. und 70. Lebensjahr (über das gesetzliche AHV-Alter hinaus mit Zustimmung des Arbeitgebers) zu flexibilisieren.

Um der von der PKWAL angekündigten Senkung der Umwandlungssätze Rechnung zu tragen, sieht das Gesetz Kompensationsmassnahmen vor, um die Kürzung der prognostizierten Renten auf maximal 7,5 Prozent zu begrenzen. Darüber hinaus wird den Versicherten der offenen Kasse eine Teilkompensation für die Änderung des Vorsorgeplans gewährt. Diese Massnahmen gelten für alle Versicherten, die ihre Stelle vor dem 1. September 2018 angetreten haben.

Versicherte können bei Fragen, für zusätzliche Informationen oder zur Beurteilung ihrer persönlichen Situation mit den Vorsorgeberatern der PKWAL Kontakt aufnehmen. Die Vorsorgebescheinigung 2020, die Ende Mai zugestellt wird, ermöglicht es jedem Versicherten, sich über seine neue Vorsorgesituation zu informieren. In der Zwischenzeit werden die Vorsorgeberater der PKWAL gerne auf Anfragen von Versicherten antworten. Prioritär werden die Anfragen jener behandelt, die eine Pensionierung im Jahr 2020 oder 2021 in Betracht ziehen.

 

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