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Gleichstellung
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Der Staat Wallis hält die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ein.

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Der Staat Wallis hält die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ein
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Die Kantonsverwaltung hält die systematische Lohngleichheit ein. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Staat Wallis in Auftrag gegebene Studie. Diese hat die staatlichen Löhne gemäss den anerkannten und empfohlenen Methoden des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann analysiert.

Neben dem Geschlecht sind in den Regressionsgleichungen weitere Variablen enthalten, die teilweise die Höhe der Löhne erklären. Dazu gehören das Dienstalter, die Anzahl der Ausbildungsjahre, die potenzielle Erwerbserfahrung in Jahren, die mit einer Stelle verbundene berufliche Stellung und die Höhe der Anforderungen an die Stelle.

Anhand der durch das Merkmal Geschlecht erklärten Lohndifferenz wird beurteilt, ob die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann angenommen werden darf oder nicht.

Als grösster Arbeitgeber des Kantons nimmt der Staat Wallis beim Thema Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern eine wichtige Vorbildfunktion ein. Im Jahr 2017 hat der Staatsrat mit der Unterzeichnung der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor diesen Willen verstärkt und sich dafür verpflichtet, regelmässig Gehaltsvergleiche durchzuführen.

 

 

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