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Sonderbehandlung im Steuerbereich
Für sogenannte Expatriates, d.h. steuerpflichtige, vorübergehend in der Schweiz arbeitende Ausländer, bestehen spezielle steuerliche Abzugsmöglichkeiten bei der direkten Bundessteuer. Die meisten Kantone sehen bevorzugte steuerliche Behandlung von Expatriates vor.
Sie werden als Einzelfälle behandelt. Sie werden entweder im ordentlichen Verfahren eingeschätzt, oder unterliegen der Quellensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Lohn abzieht. Die Steuersätze berücksichtigen gewisse steuerfreie Beträge für Berufsauslagen, Versicherungsprämien und Familienunterhalt. Kosten wie für den Umzug oder internationale Schulen sind zusätzlich abzugsfähig.