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Steuermassnahmen
Das eidgenössische Steuerrecht gilt für die ganze Schweiz. Darüber hinaus verfügt jeder der 26 Kantone über sein eigenes Steuerrecht. Auch die Gemeindegebühren variieren. Sie werden jedoch wie ein Prozentsatz der Kantonssteuern eingezogen. Die beiden Hauptebenen der Steuerbehörde sind die Bundesbehörde und die Kantons- bzw. Gemeindebehörde. Die eidgenössischen und kantonalen Steuergesetze sind ziemlich allgemein gefasst und nicht spezifisch. Folglich werden die komplexen Steuerfragen von Business Valais in Zusammenarbeit mit der kantonalen Steuerbehörde geprüft, um einen Steuervorbescheid (tax ruling) zu erhalten.
Kriterien für eine Steuerbefreiung:
- Neue Firma oder Projekt
- Bedeutendes Wirtschaftsinteresse für den Kanton
(Schaffung von Arbeitsplätzen-Innovation-Investitionen) - Nachhaltiger Charakter
- Keine Konkurrenz auf dem lokalen Markt (Kanton Wallis)
Die Steuerbefreiung von der Bundessteuer ist in gewissen Regionen des Kantons möglich.