null Kantonale Landschaftskonzeption
Medienmitteilung

Kantonale Landschaftskonzeption

20/12/2018 | Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft | Dienststelle für Raumentwicklung

Der Walliser Staatsrat hat die Erarbeitung einer «Kantonalen Landschafts-konzeption» beschlossen. Diese hat zum Ziel, die Leitlinien für die Walliser Landschaft zu definieren, eine kohärente Gesamtsicht zu erhalten und die verschiedenen Aufgaben wie den Schutz, die Pflege und die Aufwertung der Landschaft zu koordinieren.

Die Landschaft, ist ein zentrales Element des Walliser Natur- und Kulturgutes, sie erzählt die Geschichte des Kantons und ist Ausdruck seiner Identität, ein oft fragiles Gebilde, das von den Aktivitäten in den verschiedenen Regionen unter Druck gesetzt wird. Ohne eine vorausschauende Planung erfolgt die Landschafts-pflege oft nur reaktiv und manchmal auch zu spät.

Mittels dem kantonalen Raumentwicklungskonzept (KREK) und dem kantonalen Richtplan hat sich der Grosse Rat verpflichtet, die landschaftsrelevanten Aktivitäten zu koordinieren, da unser Lebensraum sowohl der Wirtschaft als auch der Landwirtschaft und dem Tourismus als Grundlage dient. Es ist somit die Aufgabe des Kantons, die Landschaft zu schützen, Siedlung, Verkehr und Landschaft aufeinander abzustimmen, naturnahe Erholungsgebiete zu erhalten sowie die Umsetzung der Bundesinventare zu unterstützen.

Auch wenn es heute bereits eine Vielzahl von Gesetzen, Instrumenten und Mitteln im Themenbereich Landschaft gibt, fehlt eine Gesamtkonzeption, welche die charakteristischen Merkmale und die Qualitäten der Landschaft definiert. Zudem gibt es noch keinen Massnahmenplan, mit dem sich die landschaftsrelevanten Aufgaben koordinieren, deren Bedürfnisse formulieren oder mögliche Synergien bestimmen liessen. Im Rahmen dieser Arbeit wird auf das Landschaftskonzept Schweiz, welches zurzeit revidiert wird, Bezug genommen. Zudem will man sich an den Konzeptionen der anderen Kantone orientieren.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurden die Dienststelle für Raumentwicklung (DRE) und die Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft (DWFL) vom Staatsrat beauftragt, eine «Kantonale Landschaftskonzeption» unter Mitwirkung der kantonalen Dienststellen, der Gemeinden und anderer betroffenen Akteure zu erarbeiten. Für das Frühjahr 2019 ist geplant, für die fachliche Begleitung der Arbeiten ein externes Mandat öffentlich auszuschreiben.