Kantonale Abstimmung - Zwei Vorlagen, die der Bevölkerung am 29. November 2026 zur Abstimmung vorgelegt werden
Das im März 2026 vom Grossen Rat verabschiedete Gesetz über die Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft des Flughafens Sitten Valais-Wallis war Gegenstand eines Referendums und wird daher am 29. November 2026 der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt. Für den Staatsrat ermöglicht dieser Gesetzestext, die öffentliche Kontrolle über den Flughafen Sitten zu gewährleisten, die Führung zu verbessern, die Zuständigkeiten zu klären und eine transparentere Verwendung der finanziellen Mittel sicherzustellen. Des Weiteren ist die Bevölkerung aufgerufen, über die kantonale Volksinitiative für einen gesetzlichen Mindestlohn abzustimmen. Der Staatsrat ist der Ansicht, dass dies insbesondere bestimmte Wirtschaftssektoren gefährden, die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen und die Sozialpartnerschaft schwächen könnte.
Seit 2018 und dem effektiven Abzug der Luftwaffe dient der Flughafen Sitten vor allem zivilen Zwecken. Er ist eine strategische Infrastruktur im Dienste der gesamten Walliser Bevölkerung. Als wesentlicher Bestandteil des Krisenmanagements, insbesondere bei Naturkatastrophen, leistet der Flughafen zudem Unterstützung bei der Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse, darunter Bergrettung, Sanitätstransporte, die Versorgung von Berghütten, Luftarbeiten, Ausbildung und Innovation. Etwa vier von fünf Flügen entfallen auf diese Art von Dienstleistungen.
Bis 2031 ist die Gemeinde Sitten als Inhaberin der eidgenössischen Konzession für die Verwaltung dieses Flughafens zuständig. Der Staatsrat ist der Meinung, dass eine derart wichtige Infrastruktur auch über diesen Zeitpunkt hinaus mehrheitlich von öffentlichen Körperschaften geführt werden sollte. Dies ist die Grundlage des Gesetzes über die Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft des Flughafens Sitten Valais-Wallis.
Im Falle einer Annahme wird der Betrieb des Flughafens nicht mehr ausschliesslich von der Gemeinde Sitten sichergestellt. Er wird einer Gesellschaft anvertraut, die mehrheitlich im Besitz von öffentlichen Körperschaften sein wird: mindestens 34 Prozent vom Staat Wallis und 20 Prozent von der Stadt Sitten. Diese Mehrheit gewährleistet, dass die strategischen Entscheidungen der Gesellschaft von den Interessen der Walliser Bevölkerung geleitet werden.
Das Gesetz sieht ausserdem einen neuen Finanzierungsmechanismus vor. Heute übernimmt der Staat Wallis 50 Prozent des Betriebsdefizits und 50 Prozent der Investitionen des Flughafens. Allerdings verfügt er über keinerlei Möglichkeit, sich an den Entscheidungen über die Verwendung dieser Gelder zu beteiligen. Im Falle einer Annahme und ab der Übertragung der Konzession an die Gesellschaft wird der Staat Wallis kein Betriebsdefizit mehr finanzieren. Die öffentlichen Körperschaften entschädigen die Gesellschaft lediglich für die von ihr erbrachten Aufgaben von öffentlichem Interesse. Diese Entschädigung wird nach einem ausgewogenen Verteilungsschlüssel ausgezahlt: 70 Prozent übernimmt der Staat Wallis, 20 Prozent die Stadt Sitten und 10 Prozent die Gesamtheit der anderen Walliser Gemeinden. Die erwartete Entschädigung würde sich je nach Bundesbeiträgen für die Flugsicherheit, die durchschnittlich 3 Millionen Franken pro Jahr betragen, auf 3 bis 6 Millionen Franken pro Jahr belaufen – einschliesslich des Anteils der Gemeinde Sitten und der Walliser Gemeinden.
Im Falle einer Ablehnung würde der aktuelle Betrieb des Flughafens bis 2031 unverändert fortgesetzt. Ab 2031 würden die Entscheidungen in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Für den zivilen Bereich könnte der Bund den Betrieb des Flughafens einem anderen Betreiber übertragen, der frei wäre, darüber zu entscheiden, in welche Richtung die Aktivitäten gehen sollen. Für den militärischen Bereich würde der Flughafen seine Funktion als Ausweichflugplatz behalten. Ohne zivile Nutzung könnte der Bund beschliessen, dort wieder militärische Aktivitäten mit den damit verbundenen Belästigungen anzusiedeln, da die Armee Eigentümerin von 77 Prozent der Grundstücke und Infrastrukturen des Flughafens ist.
Nach Ansicht des Staatsrats ermöglicht dieses Gesetz, die öffentliche Kontrolle über den Flughafen zu wahren und sicherzustellen, dass er weiterhin in erster Linie den Interessen des Wallis und seiner Bevölkerung dient. Dabei geht es nicht um eine Ausweitung des Flugbetriebs, sondern um eine Optimierung der Organisation und des Betriebs des Flughafens.
Kantonale Volksinitiative für einen gesetzlichen Mindestlohn
Die kantonale Volksinitiative für einen gesetzlichen Mindestlohn wurde im September 2022 eingereicht. Sie fordert die Ausarbeitung eines kantonalen Gesetzes zur Einführung eines Mindeststundenlohns von 22 Franken, unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags. Gemäss dem Wortlaut der Initiative sind die Löhne von Lernenden und für bestimmte Praktika nicht von diesem Mindestlohn betroffen. Der Text bietet die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der beruflichen Eingliederung weitere Ausnahmen vorzusehen. In der Landwirtschaft kann bis auf einen Mindeststundenlohn von 18 Franken abgewichen werden.
Der Staatsrat ist der Meinung, dass diese Initiative bestimmte Wirtschaftszweige im Wallis bedroht, wie beispielsweise die Landwirtschaft und den Detailhandel in den Seitentälern, deren Lage aufgrund steigender Produktions-, Transport- und Energiekosten, aber auch aufgrund des Einkaufstourismus und der Konkurrenz durch den Online-Handel ohnehin schon prekär ist. Einige Unternehmen könnten gezwungen sein, Personal abzubauen, mögliche Neueinstellungen zu bremsen, ihre Preise zu erhöhen oder gar ihre Geschäftstätigkeit einzustellen, um die durch einen verbindlichen Mindestlohn entstehenden höheren Kosten zu bewältigen.
Ausserdem könnte die Umsetzung einer solchen Initiative die Wettbewerbsfähigkeit des Wallis sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene beeinträchtigen. Sie könnte auch die Attraktivität der Berufsbildung mindern und mittelfristig zu einer Kluft zwischen Menschen mit und Menschen ohne Ausbildung führen. Die Sozialpartnerschaft würde dadurch untergraben. Gezielte und an die lokalen Gegebenheiten angepasste alternative Massnahmen scheinen besser geeignet zu sein, um gegen prekäre Lebensverhältnisse vorzugehen, ohne dabei die Wettbewerbsfähigkeit zu beeinträchtigen.
In der Maisession 2026 sprach sich der Grosse Rat mit 93 zu 33 Stimmen gegen diese Initiative aus und legte keinen Gegenvorschlag vor.





