Weinbau - Dringliche Massnahmen und weitere Unterstützungsmassnahmen für die Branche
Angesichts der Konkurrenz durch ausländische Weine, des allgemeinen Rückgangs des Alkoholkonsums und des Drucks durch die Produktionskosten befindet sich die Weinbranche in der Schweiz im Allgemeinen und im Wallis im Besonderen in einer Krise. Gestützt auf zwei dringliche Postulate, die im vergangenen Dezember vom Grossen Rat verabschiedet wurden, beantragt der Staatsrat zwei Kredite für dringliche Massnahmen zugunsten des Walliser Weinbaus in Höhe von insgesamt 1,6 Millionen Franken. Er schlägt ausserdem mehrere dringliche Änderungen der Verordnung über den Rebbau und den Wein vor. Gleichzeitig setzt sich der Kanton beim Bund für eine Anpassung der Art der Verteilung von Zollkontingenten für ausländische Weine nach Massgabe der Inlandleistung ein. Darüber hinaus fordert er eine angemessene Verwendung des Nachtragsbudgets für Strukturverbesserungen im Weinbau.
Der Staatsrat engagiert sich für Lösungen zur Bewältigung der Krise in der Weinbranche. Als Antwort auf zwei im vergangenen Dezember im Grossen Rat eingereichte dringliche Postulate schlägt er dem Parlament vor, zwei Nachtragskredite für dringliche Massnahmen zu bewilligen. Der erste in Höhe von einer Million Franken soll die Durchführung einer Werbeaktion für Walliser Weine in Hotels, Restaurants und Cafés in der ganzen Schweiz ermöglichen, nach dem Modell der Promotion «200 für 1000» infolge der Covid-Pandemie. Jeder in der Schweiz ansässige Restaurateur oder Hotelier, der Einkäufe von Walliser AOC-Weinen für einen Gesamtbetrag von 1000 Franken bei einem oder mehreren Produzenten tätigt, erhält einen Einkaufsgutschein im Wert von 200 Franken, den er für Walliser AOC-Weine bei einem im Wallis ansässigen Produzenten einlösen kann. Diese Massnahme soll vom Branchenverband der Walliser Weine (BWW) in gleicher Höhe mitfinanziert werden. Der zweite Kredit in Höhe von 600’000 Franken wird vorgeschlagen, um die freiwillige Rodung von Reben in Gebieten mit starkem Befall durch die goldgelbe Vergilbung mit 3 Franken pro Quadratmeter bis zu einer Gesamtfläche von 25 Hektar zu unterstützen. Die von dieser Massnahme begünstigten Flächen, die vom Amt für Rebbau und Wein validiert wurden, müssen unbedingt vor dem 20. Mai 2026 gerodet und die Rebstöcke innerhalb derselben Frist entfernt werden.
Der Staatsrat verzichtet hingegen auf die Durchführung einer grünen Weinlese. Er ist der Ansicht, dass die für diese Massnahme erforderlichen Mittel (10 Millionen Franken) im Verhältnis zu den erwarteten Auswirkungen zu hoch sind. Die vorübergehende Aussetzung der Ernte auf fast einem Zehntel der Rebfläche im Wallis dürfte kaum Auswirkungen auf den Markt haben und auch nicht wesentlich zu einer positiven Entwicklung des Traubenpreises beitragen. Es ist nicht Sache der Walliser Steuerzahler, die Folgen eines mangelnden Grenzschutzes für Schweizer Weine finanziell zu tragen. Aus diesem Grund setzt sich der Staatsrat nachdrücklich dafür ein, die Art der Verteilung von Zollkontingenten für ausländische Weine nach Massgabe der Inlandleistung zu ändern, welche die Verpflichtung zum Kauf von Schweizer Weinen vorsieht, um Einfuhrrechte zu erhalten. Ebenfalls auf Bundesebene begrüsst der Kanton den Parlamentsentscheid, einen Nachtragskredit von 10 Millionen Franken für Strukturverbesserungen im Jahr 2026 zu bewilligen.
Der Staatsrat schlägt ausserdem mehrere dringliche Änderungen der Verordnung über den Rebbau und den Wein vor: eine Präzisierung der Begriffe «aufgegebene Reben» und «vernachlässigte Reben», den Ausschluss aus der Produktion von Walliser AOC-Weinen von Reben, deren Bewirtschaftung nicht der guten Rebbaupraxis entspricht, die Möglichkeit, im Weinbaugebiet Rebsorten für die Produktion von Tafeltrauben anzubauen, und eine Erhöhung der Kompetenzen des BWW bei der Festlegung der Produktionshöchstmengen. Da die aktuelle Krise im Wesentlichen auf ein Marktproblem zurückzuführen ist, ist es wichtig, dass der BWW seinen gesetzlichen Auftrag zur Angebotssteuerung uneingeschränkt wahrnehmen kann.
All diese Massnahmen und Bemühungen sind vor dem Hintergrund der Krise im Weinbau zu sehen. Die Weinbranche leidet seit mehreren Jahren unter dem unlauteren Wettbewerb durch ausländische Weine. Darüber hinaus nimmt der Weinkonsum weiter ab, wobei Schweizer Weine besonders stark betroffen sind (-16 % im 2024). Das Wallis, der grösste Weinbaukanton des Landes, leidet massiv unter dieser Situation: Der Konsum von Walliser Weinen ging zwischen 2023 und 2024 um 20 Prozent (6,7 Millionen Liter) zurück und der Bruttoertrag des Walliser Weinbaus (Erntemenge multipliziert mit dem Traubenpreis pro Kilo, der dem Produzenten bezahlt wird) ist 2024 auf 120 Millionen Franken gesunken, was einem Rückgang von 44 Millionen Franken im Vergleich zu 2023 entspricht. Die schwache Erntemenge 2025 (35,6 Millionen Kilogramm, d.h. +5 % gegenüber 2024) wird nicht ausreichen, um den Verlust beim Traubenpreis auszugleichen. Der Bruttoertrag 2025 dürfte also noch niedriger sein als 2024.
Der Staatsrat glaubt an einen starken und wertschöpfenden Weinbau im Wallis, wie die bedeutenden Mittel zeigen, die der Branche im Rahmen des Projekts «Rebberg des 21. Jahrhunderts» zur Gestaltung der Zukunft zur Verfügung gestellt werden. Die Branche muss sich allerdings grundlegend neu definieren. In diesem Sinne wird zurzeit in enger Zusammenarbeit mit der Branche an der Revision der kantonalen Verordnung über den Rebbau und den Wein gearbeitet, die 2028 in Kraft treten soll. Der Staatsrat ist überzeugt, dass der Walliser Weinbau seine Existenzfähigkeit im Übergang von einer mengen- zu einer wertorientierten Produktion finden wird.
