Ein aktualisierter Rahmen zur Stärkung des Zugangs zur Kultur im Wallis
Die Teilrevision des Kulturförderungsgesetzes (KFG) tritt am 1. September 2026 in Kraft. Der Grosse Rat hat sie am 13. März dieses Jahres angenommen. Sie modernisiert den vor dreissig Jahren geschaffenen gesetzlichen Rahmen und bringt mehrere wesentliche Fortschritte: eine stärkere Unterstützung der Musikschulen, die Integration der Bühnenkünste in die Finanzierungseinrichtung für nichtprofessionelle Bildung, bessere Rahmenbedingungen für die Kulturakteure, die Anerkennung der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie die Förderung der Zirkuskünste. Diese Revision geht mit zusätzlichen finanziellen Mitteln einher und soll dazu beitragen, den Zugang zur Kultur im gesamten Kantonsgebiet zu stärken.
Die Kultur trägt zur Lebensqualität, zum sozialen Zusammenhalt und zur Entwicklung des Wallis bei. Mit der Revision des Kulturförderungsgesetzes (KFG) und seiner Ausführungsreglemente möchte der Kanton sein Handeln an die Entwicklung der kulturellen Praktiken und die Bedürfnisse der Bevölkerung anpassen und zugleich die Unterstützung der Kulturakteurinnen und Kulturakteure sowie der Kulturinstitutionen konsolidieren.
Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Bildung in den Bereichen Musik und Bühnenkünste (Theater, Tanz und Zirkuskunst). Ab Beginn des Schuljahres 2026–2027 wird der kantonale Beitrag an die Unterrichtskosten der anerkannten Schulen von 40 auf 50 Prozent erhöht. Die Gemeinden müssen sich fortan mit mindestens 10 Prozent beteiligen, während der Anteil der Walliser Delegation der Loterie Romande bei 7 Prozent bleibt. Der Restbetrag zulasten der Eltern ist künftig im ganzen Kanton auf 33 Prozent begrenzt, unabhängig von der Wohngemeinde der Familien. Für rund 4'500 Schüler werden die jährlichen Kosten für ihre musikalische Ausbildung auf etwas mehr als 1'000 Franken begrenzt. Dieses neue Modell fördert einen gerechteren Zugang zur künstlerischen Ausbildung.
Zum ersten Mal können nicht gewinnorientierte Schulen im Bereich der Bühnenkünste (Theater, Tanz und Zirkuskunst) anerkannt und nach demselben Förderprinzip unterstützt werden. Diese Entwicklung trägt der Weiterentwicklung dieser Sparten in den letzten Jahren Rechnung und soll es jungen Walliserinnen und Wallisern ermöglichen, die erforderliche Ausbildung zu erhalten, um an Hochschulen dieses Fachgebiets in der Schweiz und im Ausland studieren zu können.
Für die Zirkuskunst ist diese Entwicklung von besonderer Bedeutung. Das Wallis spielt in diesem Bereich seit mehreren Jahren eine wegbereitende Rolle, die sich im Rahmen des neuen Gesetzes insbesondere in der Erarbeitung eines harmonisierten Rahmenlehrplans äussert – der erste seiner Art in Europa – der die Kompetenzen und die während der gesamten Ausbildung zu erreichenden Ziele definiert. Damit werden günstige Voraussetzungen für die weitere Entwicklung der Zirkuskunst im Wallis geschaffen, sei es im Bereich der nichtprofessionellen und vorprofessionellen Ausbildung oder bei der Strukturierung des Ausbildungszweigs durch die Gründung einer Zirkusschule im Wallis.
Das neue Gesetz soll ausserdem die Rahmenbedingungen für die Kulturberufe stärken. Künftig erfolgt die Entlöhnung der Kulturakteurinnen und Kulturakteure im Rahmen von Projekten, welche durch die Kulturförderung unterstützt werden, auf Grundlage der Tarifempfehlungen der vom Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur anerkannten Dachorganisationen. Auch die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit wird fortan im gesetzlichen Rahmen berücksichtigt, ebenso wie die Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft.
Diese Revision ermöglicht es letztlich, mehrere Aufgaben der kantonalen Kulturinstitutionen gesetzlich zu konsolidieren. Die Kantonsarchäologie gehört fortan zu den kantonalen Kulturinstitutionen, während der Mediathek Wallis die Koordination der Hochschulbibliotheken übertragen wird.
Mit dieser neuen Gesetzesgrundlage verfolgt der Kanton vier Ziele: den Zugang der Jugend zu Musik und Bühnenkunst erleichtern, die Rahmenbedingungen für professionelle Kulturschaffende verbessern, die Entwicklung und Vielfalt des kreativen Schaffens fördern und das Kulturerbe nachhaltig erhalten. Damit wird die Kultur als wesentliches Gemeingut und zentrales Element für die Entwicklung des Wallis gestärkt.

