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Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen zugunsten der Generationen 60+ - Ernennung der Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommission

Der Staatsrat hat die Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommission ernannt, welche Vorschläge zur Revision der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Langzeitpflege und der sozialen Integration der Generationen 60+ ausarbeiten soll. Diese Kommission besteht aus 16 Mitgliedern und wird von Matthias Salzmann, Vorsitzender der regionalen Langzeitpflegekommission Oberwallis, präsidiert. Ein Vorentwurf für einen Gesetzestext sowie ein Entwurf für eine Botschaft an den Grossen Rat werden innerhalb von 12 Monaten erwartet.

Der vom Staatsrat im vergangenen März verabschiedete Bericht „Politik für die Generationen 60+: Strategie für Gesundheit und Soziales“ hob die Notwendigkeit hervor, die Gesetzgebung im Bereich Langzeitpflege zu überarbeiten, um die Umsetzung der Strategie zugunsten der Generationen 60+ zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund hat der Staatsrat die Bildung einer ausserparlamentarischen Kommission beschlossen, welche Vorschläge für diese Überarbeitung ausarbeiten soll, um den gesetzlichen Rahmen an die aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen und die Herausforderungen der sozialen Integration der Generationen 60+ darin zu berücksichtigen.

Durch den Entscheid des Staatsrats wurden die 16 Mitglieder dieser Kommission ernannt. Sie setzt sich zusammen aus zwei Vertretern des Departements für Gesundheit, zwei Vertretern der Dienststelle für Gesundheitswesen, zwei Vertretern der Dienststelle für Sozialwesen, drei Vertretern des Verbandes Walliser Gemeinden, einem Vertreter der regionalen Langzeitpflegekommissionen, zwei Vertretern der Alters- und Pflegeheime, zwei Vertretern der sozialmedizinischen Zentren, einem Vertreter der Senioren sowie einem Vertreter des Sozialbereichs. Das Präsidium der Kommission übernimmt Matthias Salzmann, Präfekt des Bezirks Brig und Vorsitzender der regionalen Langzeitpflegekommission Oberwallis.

Gemäss dem vorgesehenen Zeitplan werden die Arbeiten in Kürze beginnen und dürften innerhalb von 12 Monaten zur Vorlage eines Vorentwurfs für einen Gesetzestext führen.

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