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Revision des kantonalen Tierschutzgesetzes und neues Hundegesetz

Der Staatsrat unterbreitet dem Grossen Rat die Reformvorlagen

Der Staatsrat hat zwei Gesetzesvorlagen verabschiedet, welche den Tierschutz modernisieren und die öffentliche Sicherheit im Bereich der Hundehaltung im Wallis stärken sollen. Die Vorlagen, die aus einem öffentlichen Vernehmlassungsverfahren mit nahezu 100 Stellungnahmen hervorgegangen sind, werden nun dem Grossen Rat unterbreitet.

Die Teilrevision des Ausführungsgesetzes zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (AGTSchG) sowie der Entwurf eines neuen kantonalen Hundegesetzes (HG) setzen mehrere vom Grossen Rat überwiesene parlamentarische Vorstösse um und tragen gleichzeitig den Entwicklungen und Bedürfnissen Rechnung, die sich in der Praxis gezeigt haben. Die Revision des AGTSchG beschränkt sich im Wesentlichen auf die Streichung des Kapitels über Hunde, das im Entwurf für ein neues kantonales Hundegesetz aufgegriffen und weiter ausgearbeitet wird.

Das Vernehmlassungsverfahren, das bis zum 25. Januar 2026 dauerte, führte zu nahezu 100 Stellungnahmen von fast allen politischen Parteien sowie von betroffenen Gemeinden und Verbänden. Insgesamt bestätigen die Eingaben mehrheitlich die Zweckmässigkeit der angestrebten Reformen – trotz teilweise sehr detaillierter und unterschiedlicher Auffassungen. Die meisten Rückmeldungen bewegen sich im Rahmen der Grundausrichtung der Vorlage. Verschiedene technische und rechtliche Anpassungen wurden in die definitive Fassung integriert, insbesondere im Bereich des Datenschutzes sowie zur Präzisierung einzelner Bestimmungen. Zudem wurde dem im Rahmen der Vernehmlassung geäusserten Wunsch Rechnung getragen, die obligatorische praktische Ausbildung nicht zugunsten einer ausschliesslich theoretischen Schulung aufzuheben.

Der Entwurf hält zudem an der Einführung einer jährlichen Abgabe fest, mit welcher die vorgesehenen Verbesserungen finanziert werden sollen. Diese Massnahme beruht auf einem einfachen Solidaritätsprinzip: Die Kosten im Zusammenhang mit dem Hundewesen sollen von den betroffenen Hundehalterinnen und Hundehaltern getragen werden und nicht von der Gesamtheit der Walliser Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Damit stellt die Abgabe ein konkretes Instrument zur Förderung eines guten Zusammenlebens zwischen Hundehalterinnen und Hundehaltern sowie der übrigen Bevölkerung dar.

Die wichtigsten Massnahmen des neuen Hundegesetzes

Die dem Grossen Rat unterbreitete Vorlage übernimmt die wesentlichen Elemente der im Vernehmlassungsverfahren präsentierten Reform. Vorgesehen sind insbesondere:

  • die Verstärkung der Ausbildungsanforderungen für Hundehalterinnen und Hundehalter, unter Beibehaltung obligatorischer Praxiskurse, ergänzt durch einen Eignungstest;
  • die Anerkennung und Beaufsichtigung von Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildnern, die berechtigt sind, die obligatorischen Kurse durchzuführen;
  • die Vereinheitlichung und Verschärfung der Massnahmen bei Vorfällen mit Hunden;
  • die Einführung einer kantonalen Abgabe zwischen 25 und 50 Franken zur Finanzierung der neuen staatlichen Leistungen im Hundebereich; die Ausführungsverordnung soll diesen Betrag auf 25 Franken pro Hund und Jahr festlegen;
  • zusätzliche Präzisierungen in der derzeit in Ausarbeitung befindlichen Ausführungsverordnung, insbesondere betreffend Ausbildung, erforderliche Tests sowie die Regelung für Hunderassen, die derzeit kantonalen Einschränkungen unterliegen.

Sicherheit, Prävention und Tierwohl: eine ausgewogene Reform

Mit dieser Reform verfolgt der Staatsrat das Ziel, öffentliche Sicherheit, Prävention, Tierwohl sowie einen effizienten Vollzug der kantonalen Aufgaben miteinander in Einklang zu bringen. Die aufgrund der Vernehmlassung vorgenommenen Anpassungen sollen die Akzeptanz der Vorlage verbessern, ohne deren grundlegende Zielsetzungen in Frage zu stellen.

Der Grossrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Septembersession 2026 beraten.

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