Kantonale Wirtschaftsförderung - Zwei Gesetzesentwürfe beim Grossen Rat
Die Revision des Gesetzes über die kantonale Wirtschaftspolitik (GkWPol) führt zu zwei Gesetzesentwürfen: das Gesetz über die kantonale Wirtschaftsförderung (GKWF), das als Rahmengesetz zur Unterstützung der Wirtschaft fungiert, und das Gesetz über die öffentlich-rechtliche Körperschaft zur Standortpromotion «Valais/Wallis Promotion» (GVWP), das einen klaren rechtlichen Rahmen für die Organisation der branchenübergreifenden Promotion des Wallis vorgibt. Der Staatsrat hat diese beiden Gesetzesentwürfe verabschiedet und an den Grossen Rat weitergeleitet. Diese werden im Laufe des Jahres 2026 behandelt.
Das im Jahr 2000 verabschiedete Gesetz über die kantonale Wirtschaftspolitik (GkWPol) wird den Bedürfnissen einer sich ständig wandelnden Wirtschaft nicht mehr vollständig gerecht. Seine Revision durch das Gesetz über die kantonale Wirtschaftsförderung (GKWF) beabsichtigt, das öffentliche Handeln an die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten, der Anwerbung von Fachleuten, der Innovation sowie dem Wettbewerb unter den Regionen anzupassen. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu schaffen, zu erhalten und die Wettbewerbsfähigkeit der Walliser Wirtschaft zu stärken.
Die im Regierungsprogramm verankerte kantonale Vision der wirtschaftlichen Entwicklung beruht auf einem florierenden, offenen, dynamischen, diversifizierten und attraktiven Kanton, der das Potenzial der Digitalisierung der Wirtschaft voll ausschöpft. Um diese Vision zu verwirklichen, benennt das GKWF den Staatsrat als zuständige Behörde für die Festlegung der Wirtschaftsförderungsstrategie zur Stärkung, Unterstützung und Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Wallis. Das Gesetz definiert die Aufgaben, Organe der Wirtschaftsförderung und Mittel, mit denen die Ziele dieser Strategie erreicht werden können.
Eine spezifische Rechtsgrundlage für Valais/Wallis Promotion
Das GkWPol war 2012 geändert worden, wobei Gesetzesbestimmungen zur Gründung der Walliser Gesellschaft zur Standortpromotion (Valais/Wallis Promotion) hinzugefügt wurden. Da die Aufgaben von Valais/Wallis Promotion über den rein wirtschaftlichen Bereich hinausgehen und auch die territoriale, touristische und branchenübergreifende Promotion des Wallis umfassen, ist es sinnvoll, die Revision des GkWPol zu nutzen, um Valais/Wallis Promotion eine eigene Rechtsgrundlage zu geben.
Das Gesetz über die öffentlich-rechtliche Körperschaft zur Standortpromotion «Valais/Wallis Promotion» (GVWP) schafft somit einen eigenständigen rechtlichen Rahmen für eine wirksame Promotion des Kantons. Dieser Gesetzesentwurf sieht eine verstärkte Governance, eine nachhaltige Finanzierung und eine einheitliche Markenführung mit dem Ziel vor, ein kohärentes, ehrgeiziges und positives Image des Kantons und seiner Wirtschaftsakteure zu vermitteln.
Der Staatsrat hat diese beiden Gesetzesentwürfe verabschiedet und an den Grossen Rat weitergeleitet. Ihre Behandlung wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet.
