Wiederaufbauprojekt für das künftige Blatten - Staatsrat verabschiedet Fahrplan
Um die Gemeinde Blatten bei ihrem Bestreben, das Dorf wieder aufzubauen, zu unterstützen, hat der Staatsrat einen Fahrplan verabschiedet. Dieser enthält ein Inventar der zu behandelnden Themen und einen Aktionsplan. Der Aktionsplan umfasst unter anderem die Ausarbeitung eines Raumplanungsrichtplans und eines Zonennutzungsplans, den Wiederaufbau der Infrastruktur sowie der Wohnflächen und die Neubesiedlung. Der in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Blatten ausgearbeitete Fahrplan beinhaltet auch Vorschläge zur Governance und zu der Finanzierung sowie zu den für einen raschen Wiederaufbau notwendigen Gesetzesänderungen. Mehrere der erarbeiteten Inhalte werden im Rahmen eines Dekrets über den Wiederaufbau von Blatten formalisiert, welches Ende Jahr dem Grossen Rat vorgelegt werden soll.
Am 13. Juni 2025 hat der Staatsrat eine Strategische Gruppe mit der Ausarbeitung eines Entwurfs für einen Fahrplan zur Begleitung des Wiederaufbauprojekts für das künftige Blatten beauftragt. Unter dem Vorsitz von Franziska Biner, Vorsteherin des Departements für Finanzen und Energie, setzt sich diese Strategische Gruppe aus der kantonalen Finanzverwaltung (KFV), der Dienststelle für Raumentwicklung (DER), der Dienststelle für Naturgefahren (DNAGE), der Dienststelle für Mobilität (DFM), der Dienststelle für Umwelt (DUW), der Dienststelle für Landwirtschaft (DLW), dem Verwaltungs- und Rechtsdienst des Departements für Mobilität, Raum und Umwelt (VRDMRU) und der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation (DWTI) zusammen. Die Strategische Gruppe hat mit der Gemeinde Blatten aktiv zusammengearbeitet.
Der Fahrplan, zu dessen Grundsätzen die Zustimmung der Einwohnerinnen und Einwohner als Voraussetzung für den Wiederaufbau gehört, wurde von der Regierung verabschiedet. Er enthält ein Inventar der zu behandelnden Themen und einen Aktionsplan mit 69 Massnahmen. Diese betreffen die Vorbereitung des Wiederaufbaus (Fahrplan und Dekret), die Unterstützung von Privatpersonen und Unternehmen, die Raumplanung, Naturgefahren, Mobilität, Wirtschaft und Tourismus, Landwirtschaft, Umweltschutz, öffentliche Gesundheit und institutionelle Kontinuität. Die Massnahmen sind in Etappen aufgeteilt, die unter anderem die Ausarbeitung eines Raumplanungsrichtplans und eines Zonennutzungsplans, den Wiederaufbau der Infrastruktur (Schutz, öffentliche Dienste, wirtschaftliche Produktionsmittel) und der Wohnflächen sowie die Neubesiedlung umfassen.
Einige Massnahmen wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzungsphase (zum Beispiel die Räumung des Sees bei Blatten und des Lonza-Flusslaufes, der Bau der Notstrasse Weissenried-Blatten, die Unterstützung bei der Planung der provisorischen Abwasserbehandlungsanlage, Sofortmassnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft und des Tourismus usw.), andere werden in den nächsten Jahren ihre Wirkung entfalten. Um alle Massnahmen wie im Aktionsplan vorgesehen bis Ende 2029 umsetzen zu können, müssen gewisse Verfahren beschleunigt und die nötigen Mittel bereitgestellt werden. Zu diesem Zweck wird dem Grossen Rat Ende Jahr ein Dekret über den Wiederaufbau von Blatten vorgelegt. Zudem können dem Parlament in den kommenden Jahren weitere Kreditanträge unterbreitet werden.
Die Bestimmungen, die in diesem Dekret enthalten sein könnten, sollten es insbesondere ermöglichen, die Verfahren sowie deren Koordinierung zu vereinfachen und zu beschleunigen, die Inbesitznahme und Nutzung von Eigentum zu vereinfachen, wenn diese für die Durchführung von Sofort-, Instandsetzungs- und Wiederaufbaumassnahmen bestimmt sind, Verfahren auf Antrag oder von Amts wegen auszusetzen oder auch die Finanzierung der Massnahmen "nach dem Ereignis" und die Modalitäten für die Zuteilung dieser Finanzierungen und Subventionen vorzusehen. Das Dekret wird bei Bedarf von den Spezialgesetzen abweichen oder diese ergänzen.
Auch wenn die Gesamtkosten der Schäden zum jetzigen Zeitpunkt schwer zu beziffern sind, werden die bisher von den Dienststellen inventarisierten und vom Kanton zu tragenden Kosten vor Beteiligung Dritter auf rund 100 Millionen Franken geschätzt. Sie verteilen sich zu rund 36 Millionen Franken auf dringende Interventions-, Wiederherstellungs- und Räumungsmassnahmen und zu rund
64 Millionen Franken auf gewöhnliche Projekte oder Folgeprojekte.
Aufgrund ihres Umfangs und ihrer Dauer erfordert die Bewältigung einer solchen Herausforderung auch die vorübergehende Einrichtung einer spezifischen Governance auf strategischer und operativer Ebene. In diesem Sinne sieht der Fahrplan die Einsetzung einer "Wiederaufbaukommission Blatten 2030" vor, die von der Gemeinde Blatten gegründet, geleitet und verwaltet werden soll. Diese Einheit muss sich effizient organisieren können und über die Kompetenzen und Mittel verfügen, um langfristig die Planung, die Koordination und die Überwachung der Umsetzung des Wiederaufbauprozesses von Blatten zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund wird dem Grossen Rat vorgeschlagen, dass der Kanton zur Finanzierung dieser Kommission beiträgt. Diese Unterstützung kann durch die Zahlung einer Subvention in Form eines Leistungsauftrags erfolgen.
Auf Kantonsebene muss eine "Koordinationsgruppe des Kantons Wallis" ernannt werden, die sich aus denselben Dienststellen wie die Strategische Gruppe zusammensetzt. Diese Gruppe wird mit der Koordination der Arbeiten zwischen den verschiedenen Dienststellen der kantonalen Verwaltung beauftragt. Sie wird als Ansprechpartner für die Bundesämter und die von der Gemeinde eingesetzte "Wiederaufbaukommission Blatten 2030" fungieren. Schlussendlich ist das Angebot der obligatorischen Schule in der Region gewährleistet und bedarf keiner Gesetzesänderung.