Programm zum Ausgleich der Kantonsfinanzen - Grundsätze, Organisation und Zeitplan
Der Staatsrat hat die Leitlinien seines Programms zum Ausgleich der Kantonsfinanzen vorgelegt. Das dabei verfolgte Ziel besteht darin, bis 2030 finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 180 Millionen Franken freizusetzen, um auch in Zukunft einen ausgeglichenen Haushalt präsentieren zu können, ohne dass Einbussen bei den staatlichen Leistungen in Kauf genommen werden müssen. Der Staatsrat hat nun die Grundsätze, die Organisation und den Zeitplan des Programms festgelegt. Er sieht sich mit einem schwierigen Unterfangen konfrontiert, nachdem der Bedarf weiterhin kontinuierlich steigt.
Wie die im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zum Budgetentwurf 2027 erstellten Prognosen zeigen, wird der Anstieg der Einnahmen, der in den letzten Jahren den Anstieg der Ausgaben jeweils kompensieren konnte, in den kommenden Jahren nicht mehr ausreichen, um das Ausgabenwachstum zu decken.
Klar ist, dass mehrere grosse Herausforderungen die Kantonsfinanzen belasten werden. Dazu gehören das Entlastungspaket des Bundes, der indirekte Gegenvorschlag zur Krankenversicherungsprämien-Entlastungs-Initiative, die neue einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, die Abschaffung des Eigenmietwerts und die Auswirkungen anderer Gesetzesreformen.
Vor diesem Hintergrund hat der Staatsrat beschlossen, ein Programm zum Ausgleich der Kantonsfinanzen zu lancieren. Dabei geht es ihm darum, auch in Zukunft einen ausgeglichenen Haushalt garantieren zu können, ohne dass die vom Staat zu erbringenden Leistungen darunter leiden. Mittlerweile liegen die Grundsätze, die Organisation und die Planung des Programms im Detail vor.
Übergeordnetes Ziel und Handlungshebel
Das Ziel des Programms zum Ausgleich der Kantonsfinanzen ist es, bis 2030 finanzielle Spielräume von mindestens 180 Millionen Franken zu schaffen. Dieser Betrag könnte noch angepasst werden, je nachdem, wie sich das finanzielle Umfeld entwickelt.
Um einen ausreichend umfangreichen Katalog mit Vorschlägen präsentieren zu können und um über einen gewissen Spielraum bei der Wahl der Massnahmen zu verfügen, hat der Staatsrat entschieden, Lösungen in der Höhe von 270 Millionen Franken zu prüfen. Ziel bleibt es jedoch, Massnahmen im Umfang von mindestens 180 Millionen Franken umzusetzen.
Zu den Handlungshebeln, von denen sich der Staatsrat finanziellen Spielraum verspricht, gehören einerseits die wichtigsten Ausgabenposten des Staates und andererseits die verschiedenen Einnahmequellen, darunter:
- die Subventionen und sonstigen Ausgaben in einer massgeblichen Höhe von 1,9 Milliarden Franken;
- der Personalaufwand und das Outsourcing von Aufgaben in einer massgeblichen Höhe von 1,1 Milliarden Franken;
- die steuerlichen und steuerähnlichen Einnahmen in einer massgeblichen Höhe von 1,8 Milliarden Franken;
- die eigenen Investitionen und Darlehen in einer massgeblichen Höhe von 78 Millionen Franken mit dem Fonds FIGI bzw. von 53 Millionen Franken ohne den Fonds FIGI.
Leitsätze
Das Programm bezieht sich auf alle Dienststellen des Kantons Wallis, einschliesslich der subventionierten halbstaatlichen Institutionen und der Beziehungen zwischen Kanton und Gemeinden. Auch die Legislative und die Judikative sind dazu aufgefordert, sich am Programm zu beteiligen und ihren Teil zu den Bemühungen beizutragen.
Bei der Überprüfung werden alle Arten von Ausgaben und Einnahmen sowie die Reserven des Staates (Fonds) berücksichtigt. Dabei sollen primär Massnahmen zur Reduktion der Ausgaben ins Auge gefasst werden, die keine Gesetzesänderungen erfordern. Entlassungen sind keine geplant und auch die Nominallöhne des bestehenden Personals stehen nicht zur Debatte.
Governance und Organisation
Die Federführung des Programms zum Ausgleich der Kantonsfinanzen liegt beim Staatsrat. Dieser gibt die Strategie, die Finanzziele sowie die Vorgehensweise vor und entscheidet, welche Massnahmen letztlich umgesetzt werden.
Eine Delegation des Staatsrates, bestehend aus der Vorsteherin des Departements für Finanzen und Energie Franziska Biner, dem Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung Christophe Darbellay sowie dem Vorsteher des Departements für Gesundheit, Soziales und Kultur Mathias Reynard, übernimmt die Vorbereitung der Beschlüsse, die Aufsicht über das Programm und die Koordination der Arbeiten. Unterstützung erhält die Delegation von einem Sekretariat und einer technischen Koordinationsgruppe.
Daneben werden vier Analysegruppen gebildet, welche die oben genannten Bereiche ins Visier nehmen. Die erste Gruppe wird sich mit den Subventionen und sonstigen Ausgaben befassen, die zweite mit der Personalpolitik und dem Outsourcing von Aufgaben, die dritte mit den steuerlichen und steuerähnlichen Einnahmen und die vierte mit den eigenen Investitionen und Darlehen. Der Auftrag dieser Analysegruppen ist es, dem Staatsrat für ihren jeweiligen Bereich Massnahmen vorzuschlagen.
Die Analysegruppen setzen sich sowohl aus Fachleuten der Kantonsverwaltung als auch aus externen Akteuren zusammen, darunter Experten, Mitglieder des Grossen Rates und Vertreter der Sozialpartner. Ihre definitive Zusammensetzung wird in den nächsten Wochen festgelegt.
Zeitplan
Die Arbeiten sehen eine erste Serie von dringlichen Massnahmen vor, die ins Budget 2028 aufgenommen werden sollen. Über die übrigen Massnahmen wird der Staatsrat bis Ende des 4. Quartals 2027 entscheiden, damit sie im Rahmen des Budgets 2029 umgesetzt werden können; diejenigen, die einer Behandlung durch den Grossen Rat bedürfen, werden im Rahmen des Budgets 2030 umgesetzt.
Ein schmerzhafter, aber notwendiger Prozess
Der Staatsrat ist sich bewusst, vor welcher schwierigen Aufgabe er steht. Im Rahmen des Budgets 2027 wurden die Staatsausgaben in vielen Bereichen bereits gekürzt, während der Bedarf allerdings nach wie vor steigt. Vor diesem Hintergrund sind Sparmassnahmen und weitere Kürzungen sehr heikel und haben schmerzhafte Folgen. Sie sind jedoch notwendig, um auch in Zukunft die Kantonsfinanzen im Gleichgewicht zu halten und es dem Kanton zu ermöglichen, seine Aufgaben gemäss geltendem Recht wahrzunehmen.

