Krankenversicherungsprämien 2027 - Eine erneute, kaum zu rechtfertigende Erhöhung
Die Krankenversicherungsprämien werden im Wallis und in der Schweiz im Jahr 2027 erneut deutlich steigen. Die durchschnittliche Prämie im Wallis – unter Berücksichtigung aller Versicherungsmodelle, Selbstbehalte und Altersklassen – wird um 21 Franken pro Monat bzw. 5,6 % steigen. Dank der in den letzten Jahren getroffenen Massnahmen konnten tatsächlich die Kosten pro Versicherten im Kanton Wallis besser kontrolliert werden als im Schweizer Durchschnitt. Im Rahmen des Prämiengenehmigungsverfahrens bat der Kanton das Bundesamt für Gesundheit (BAG) um eine gründliche Prüfung – Versicherer für Versicherer – der Kostenprognosen, der Höhe der Reserven und der erwarteten Ergebnisse sowie um eine Korrektur nach unten bei unzureichend begründeten Prämien. Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur äussert sich skeptisch gegenüber dieser Entwicklung, da mehrere Finanzkennzahlen das Ausmass der Erhöhung seiner Ansicht nach nicht vollständig rechtfertigen. Parallel dazu wird der Kanton die in seiner Zuständigkeit liegenden Massnahmen fortsetzen, um den Anstieg der Gesundheitskosten einzudämmen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eine Erhöhung der durchschnittlichen Schweizer Prämie um 20 Franken pro Monat (5,0 %) angekündigt, unabhängig von Versicherungsmodell, Franchise und Altersklasse. Im Wallis beträgt die Erhöhung 21 Franken, was 5,6 % entspricht. Diese erneute Erhöhung folgt auf die erheblichen Erhöhungen in den Jahren 2024, 2025 und 2026.
| Durchschnittliche Prämie Wallis 2027 | in CHF | Differenz in CHF | Differenz in % |
| Erwachsene | 461.00 | + 25.00 | + 5,7 % |
| Junge Erwachsene (19-25 Jahre) | 310.00 | + 14.00 | + 4,9 % |
| Kinder (0-18 Jahre) | 117.00 | + 5.00 | + 4,7 % |
Die durchschnittliche Prämie für Erwachsene im Wallis liegt weiterhin 27 Franken unter der durchschnittlichen Prämie in der Schweiz. In der Westschweiz behält das Wallis seine Position als Kanton mit den tiefsten Prämien für jede Altersklasse bei.
Um Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bei der Bezahlung ihrer Krankenversicherungsprämien zu unterstützen, sind im Budget 2027
288,7 Millionen Franken für individuelle Prämienverbilligungen (IPV) vorgesehen, wovon 154,4 Millionen vom Bund finanziert werden.
Das Wallis verschärft die Massnahmen zur Kostenkontrolle
Mit Ausnahme des Jahres 2024 war die Kostensteigerung pro Versicherten im Kanton Wallis in den letzten Jahren durchgehend geringer als im Schweizer Durchschnitt. Der Kanton setzt seine Massnahmen in den Bereichen fort, die in seine Zuständigkeit fallen, um den Anstieg der Gesundheitskosten einzudämmen. Angesichts der steigenden Ausgaben zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) hat der Staatsrat im Jahr 2026 die Regulierung des ambulanten Angebots verstärkt und dabei die Instrumente genutzt, die ihm das Bundesrecht zur Verfügung stellt.
Nach der Kardiologie und der Radiologie wurden die Zulassungsbeschränkungen für neue Leistungserbringer, die zu Lasten der OKP abrechnen, auf neue Fachärzte für Augenheilkunde, neue Organisationen für Pflege und Hilfe zu Hause sowie auf neue, selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen ausgeweitet. Diese Massnahmen zielen darauf ab, die Angebotsentwicklung zu begrenzen, wenn diese zu einem Anstieg des Leistungsvolumens und der Kosten führen könnte.
Diese Beschlüsse ergänzen die anderen, vom Kanton benützten Instrumente, namentlich die Planung des Spital- und Langzeitpflegeangebots, die Regulierung der medizintechnischen Grossgeräte, die Tarifgestaltung sowie Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention. Der Kanton übernimmt damit seinen Teil der Verantwortung für die Kostenkontrolle und erwartet von den Versicherern und dem Bund, dass sie ihre Kontrollkompetenzen mit derselben Strenge ausüben.
Diese Anforderung betrifft auch die Kontrolle von Praktiken, die zu ungerechtfertigten Kosten zulasten der obligatorischen Krankenversicherung führen könnten. So wurde beispielsweise nach den jüngsten Enthüllungen bezüglich des Vergütungssystems im Bereich der Radiologie ein Verfahren eingeleitet, um sicherzustellen, dass ein solches System die finanziellen Interessen der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt.
Die gleichen Anforderungen an Transparenz und Kostenkontrolle müssen auch im Arzneimittelbereich gelten. Angesichts der jüngsten Feststellungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle zum Umfang der auf bestimmte Medikamente gewährten Rabatte fordert der Kanton, dass die von den Leistungserbringern in der Arzneimittelkette erzielten Vorteile, Rabatte und Einsparungen transparent sind und tatsächlich zugunsten der OKP und letztlich der Versicherten weitergegeben werden. Es wäre nicht hinnehmbar, dass solche Vorteile den Margen bestimmter Akteure zugutekommen, während die Versicherten Jahr für Jahr immer höhere Prämien tragen müssen.
Der Kanton fordert eine strenge Kontrolle der Reserven
Für das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) rechtfertigt das allgemeine Reserveniveau der Versicherer keine pauschale und beschleunigte Aufstockung zu Lasten der Prämien. Gemäss den im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüften Daten belief sich die Deckungsquote der Reserven per 1. Januar 2025 auf 147 % und stabilisierte sich per 1. Januar 2026 bei 149 %. Der Kanton erkennt die Notwendigkeit an, die Zahlungsfähigkeit der Versicherer zu gewährleisten, ist jedoch der Ansicht, dass jede Aufstockung der Reserven schrittweise, verhältnismässig und unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation jedes einzelnen Versicherers erfolgen muss. Er hat daher das BAG gebeten, insbesondere abrupte Erhöhungen der Reserven zu prüfen und darauf zu achten, dass die Versicherten nicht durch überhöhte Prämien Reserven finanzieren, die über den Solvenzbedarf hinausgehen.
Individuelle Massnahmen zur Senkung der Prämienbelastung
Für die Versicherten ist ein Wechsel der Krankenversicherung oft die einzige Möglichkeit, den Anstieg ihrer Prämienbelastung zu begrenzen. Tatsächlich ist mehr als jeder zweite Versicherte bei einer Krankenversicherung versichert, deren Prämie über dem Walliser Durchschnitt liegt. Durch die Wahl des Krankenversicherers mit der niedrigsten Prämie kann man somit bis zu 100 Franken pro Monat sparen. Ein Wechsel des Versicherungsmodells oder der Franchise sind weitere Möglichkeiten, um bei den Prämien zu sparen. Auf der Website des Bundes www.priminfo.admin.ch können alle im Kanton verfügbaren Prämien eingesehen werden.
Versicherte, die ihre Grundversicherung wechseln wollen, können dies ohne Einschränkung oder Nachteil unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand tun, sofern sie ihre Prämien beglichen haben. Der Versicherer darf das Aufnahmegesuch für die Grundversicherung nicht ablehnen, selbst wenn der Versicherte noch in medizinischer Behandlung ist. Die Kündigung oder der Änderungsantrag muss dem Krankenversicherer vor dem 30. November 2026 (Eingangsdatum des Schreibens) zugestellt werden. Es wird empfohlen, das Kündigungsschreiben spätestens Mitte November per Einschreiben zu verschicken. Musterbriefe sind verfügbar unter https://www.vs.ch/de/web/ssp/pour-les-assurés .
