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Proaktive Wolfsregulierung 2026-2027 - Bewilligung für die vollständige Regulierung des Nanz-Rudels

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat nun auch die vollständige Regulierung des Nanz-Rudels genehmigt, nachdem es bereits die Basisregulierung der Rudel von Nendaz-Isérables und Les Toules sowie die vollständige Regulierung des Augstbord-Rudels genehmigt hatte. Der Regulationsentscheid ist am 30. September 2026 in Kraft getreten. Er gilt bis zum 31. Januar 2027. Die Bewilligung für die vollständige Entnahme des Rudels von Réchy-Anniviers ist noch beim BAFU hängig. Der Kanton wendet damit die Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) an, die am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist.

Am 28. August 2026 reichte der Kanton Wallis beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Antrag auf proaktive Regulierung des Wolfbestands für 2026–2027 ein.

Ziel ist es, Konflikte in Problemgebieten, in denen Wölfe derzeit oder in der Vergangenheit Probleme durch Risse an Nutztieren verursacht haben, wirksam zu minimieren. Zu diesem Zweck hat der Kanton beim BAFU die Bewilligung beantragt, drei der derzeit elf im Wallis vorkommenden Rudel (Stand: 30. September 2026) vollständig zu entnehmen (Nanz, Augstbord und Réchy-Anniviers). Zudem hat er eine Basisregulierung für zwei Rudel (Nendaz-Isérables und Les Toules) beantragt, die dem Kanton die Möglichkeit bietet, zwei Drittel der in diesem Jahr geborenen Jungtiere zu entnehmen. Bei den übrigen Rudeln sind die Kriterien für eine proaktive Regulierung derzeit nicht erfüllt.

Das BAFU hat nun auch die vollständige Regulierung des Nanz-Rudels genehmigt, nachdem es bereits die Basisregulierung der Rudel von Nendaz-Isérables und Les Toules sowie die vollständige Regulierung des Augstbord-Rudels genehmigt hatte. Der Regulationsentscheid, der vom Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung, Christophe Darbellay, unterzeichnet wurde, ist am 30. September 2026 in Kraft getreten, dem Datum seiner Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Wallis. Die Bewilligung für die vollständige Entnahme des Rudels von Réchy-Anniviers ist hingegen beim BAFU hängig.

Je nach Entwicklung der Schäden an Nutztieren und der Situation der Rudel, deren Vorkommen nachgewiesen werden konnte, könnten weitere Anträge auf proaktive Regulierung beim BAFU gestellt werden. Wie bereits im letzten Jahr sind Informationen zur Weiterverfolgung des kantonalen Antrags, zur Einreichung allfälliger weiterer Regulierungsanträge sowie zu deren Umsetzung jederzeit über die Berichterstattung und die entsprechenden Informationen auf der Website der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere verfügbar.

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