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Unwetter vom Juni/Juli 2024 - Unterstützung des Staates Wallis für Härtefälle

Im Zusammenhang mit den Unwettern vom Juni/Juli 2024 wurden sämtliche bei den Hilfsorganisationen eingereichten Gesuche erfasst, nachdem die Einreichungsfrist Ende 2025 abgelaufen war. Auf dieser Grundlage hat der Staat Wallis den verbleibenden Unterstützungsbedarf analysiert, um zusätzliche Hilfe für Situationen zu gewähren, die als Härtefälle gelten. Dabei wurden 26 Begünstigte mit einem Gesamtbetrag von 426'587 Franken ermittelt. Diese werden individuell informiert. Zudem konnte aufgrund einer fehlenden Kostenübernahme durch die Hilfsorganisationen ein Grundstück im Quartier Sous-Géronde in Siders, das sich im Eigentum von Privatpersonen befindet, nicht vom Rhoneschlamm befreit werden. Im Rahmen der Unterstützung für Härtefälle wurde deshalb beschlossen, den Miteigentümern dieses Grundstücks eine finanzielle Hilfe für die Räumung zu gewähren. Die entsprechenden Beträge werden dem kantonalen Fonds entnommen, den die Loterie Romande zur Unterstützung von Opfern nicht versicherbarer Schäden durch Naturereignisse zur Verfügung stellt.

Die Unwetter im Sommer 2024 haben 87 Walliser Gemeinden betroffen. Aufgrund der Tragweite dieses Ereignisses wurden verschiedene Unterstützungsmassnahmen ergriffen, um alle Geschädigten im gesamten Kanton gleichermassen zu unterstützen. Zur Unterstützung von Privatpersonen und kleinen Unternehmen, die Schäden erlitten hatten, hatten der Staat Wallis und die Hilfsorganisationen beschlossen, die Frist für die Einreichung von Unterstützungsgesuchen bei der Gemeinde, in der sich der Schaden ereignet hatte, bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. Diese Verlängerung sollte den Geschädigten mehr Zeit geben, ihre Unterlagen vorzubereiten und so von den bereitgestellten Hilfen zu profitieren.

Insgesamt konnten 354 Gesuche von den Hilfsorganisationen (Glückskette, Schweizerisches Rotes Kreuz, fondssuisse) bearbeitet werden, die nahezu vier Millionen Franken ausbezahlt haben, wobei zwei Drittel dieses Betrags auf die Gemeinden Siders und Chippis entfielen. Unmittelbar nach der Katastrophe hatten diese Organisationen zudem Soforthilfe geleistet.

Nach Abschluss der Bearbeitung der Gesuche durch die Hilfsorganisationen hat der Staatsrat den verbleibenden Unterstützungsbedarf von Fall zu Fall geprüft, um zusätzliche Hilfe für Situationen zu gewähren, die als Härtefälle gelten. Aufgrund dieser Analyse wurden 26 Begünstigte mit einem Gesamtbetrag von 426'587 Franken ermittelt. Dieser Betrag wird dem kantonalen Fonds entnommen, den die Loterie Romande zur Unterstützung von Opfern nicht versicherbarer Schäden durch Naturereignisse zur Verfügung stellt.

Die Gewährung dieser Hilfe stützt sich auf folgende Grundsätze:

  • Entschädigung von höchstens 150'000 Franken pro Geschädigten (gemäss Fondsreglement)
  • Beteiligung der Geschädigten in Höhe von 10 % (gemäss Fondsreglement)
  • Entschädigung ausschliesslich natürlicher Personen

Alle Begünstigten werden individuell informiert.

                                                                                                 

Rhoneschlamm

Angesichts der aussergewöhnlichen Situation im Quartier Sous-Géronde in Siders und um eine pragmatische Lösung für die Problematik des Rhoneschlamms in diesem Gebiet zu finden, hatten die Hilfsorganisationen, fondssuisse und der Staat Wallis eine Lösung sowie einen Verteilschlüssel für die Kosten vereinbart. Die Glückskette übernahm 80 % der Räumungskosten, fondssuisse 10 % und der Staat Wallis ebenfalls 10 %. Die von diesem Verteilschlüssel betroffenen Privatpersonen mussten somit keine Räumungskosten tragen. Aufgrund der fehlenden Kostenübernahme durch die Hilfsorganisationen konnte ein Grundstück jedoch nicht vom dort abgelagerten Schlamm befreit werden. Im Rahmen der Unterstützung für Härtefälle wurde deshalb beschlossen, den drei Miteigentümern dieses Grundstücks eine finanzielle Hilfe zu gewähren, damit der noch vorhandene Schlamm entfernt werden kann. Die Auszahlungen erfolgen nach Abschluss der Arbeiten auf der Grundlage der eingereichten Rechnungen. Die maximale Entschädigung beträgt 150'000 Franken pro Miteigentümer, sofern diese mindestens 10 % der Kosten übernehmen.

Restkosten zulasten der Gemeinden

Der Staat Wallis nimmt derzeit zudem die zinslose Vorfinanzierung von 30 % der Restkosten zulasten der Gemeinden vor. In einem zweiten Schritt wird er dem Grossen Rat vorschlagen, diese 30 % der anerkannten Restkosten für sämtliche Gemeinden zu subventionieren, die von den Unwettern vom Juni/Juli 2024 betroffen waren. Dies entspricht einem Betrag von rund 10 Millionen Franken bei Gesamtkosten von nahezu 200 Millionen Franken brutto für die Arbeiten im Zusammenhang mit den Sofortmassnahmen.