Unwetter 2024 - Vorfinanzierung der Restkosten zulasten der Gemeinden
Nach den Unwettern im Sommer 2024 beläuft sich die endgültige Schadensbilanz, die Anspruch auf eine kantonale Subventionierung begründet, auf fast 200 Millionen Franken für die im gesamten Gebiet, einschliesslich der Rhone und des Genfersees, durchgeführten Sofortmassnahmen. Diese Kosten werden zu 50 % vom Kanton, zu 40 % vom Bund und zu 10 % von den Gemeinden übernommen, was 20 Millionen Franken entspricht. Zusätzlich müssten die Gemeinden noch 15 Millionen Franken an Restkosten übernehmen, die nicht subventioniert werden. Um sie zu unterstützen, hat der Staatsrat beschlossen, 30 % der gesamten Kosten, die ihnen entstehen (20 Millionen + 15 Millionen) zinslos vorzufinanzieren, was in etwa 11 Millionen Franken ausmacht. In einem zweiten Schritt will er dem Grossen Rat vorschlagen, diese 30 % der anerkannten Restkosten für alle betroffenen Gemeinden zu finanzieren.
Die zuständigen kantonalen Stellen haben eine endgültige Bestandsaufnahme, der durch die Unwetter im Sommer 2024 verursachten Schäden erstellt, die einen Anspruch auf eine kantonale Subventionierung begründen. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf rund 200 Millionen Franken für Arbeiten im Zusammenhang mit Sofortmassnahmen. Die grössten Schäden betreffen die Rhone mit einem Gesamtbetrag von 75,7 Millionen Franken sowie die Seitengewässer mit 63,9 Millionen Franken. Auch die Kantonsstrassen waren mit 43,1 Millionen Franken betroffen und die schweizerischen Hauptstrassen mit 2,6 Millionen Franken. Die Schäden in der Landwirtschaft belaufen sich auf 7,9 Millionen Franken, diejenigen in den Wäldern auf 2,6 Millionen Franken.
Der Kanton übernimmt 50 % dieser Kosten, also rund 100 Millionen Franken, während der Bund sich mit 40 % beteiligt, was 80 Millionen Franken entspricht. Die Gemeinden tragen den Restbetrag von 10 %, also rund 20 Millionen Franken.
Zusätzlich zu diesen subventionierten Kosten bleiben Restkosten, die vollständig von den Gemeinden zu tragen sind, wie beispielsweise Gemeindestrassen, Spiel- oder Sportplätze, Reparaturen von Rohrbrüchen oder Versicherungsfranchisen. Diese werden auf etwa 15 Millionen Franken geschätzt. Somit belaufen sich die Gesamtkosten, die von den Gemeinden zu tragen sind, auf einen geschätzten Betrag von 35 Millionen Franken ((20 Millionen Restkosten der subventionierbaren Beträge und 15 Millionen nicht subventionierbare Aufwendungen).
Um die von diesen Unwettern betroffenen Gemeinden zu unterstützen, hat der Staatsrat beschlossen, gemäss dem Gesetz über den Bevölkerungsschutz und die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen (GBBAL) 30 % der gesamten Kosten, die den Gemeinden entstehen, zinslos vorzufinanzieren. Auf der Grundlage der aktuellen Schätzungen würde sich diese Vorfinanzierung auf rund 11 Millionen Franken belaufen.
Das GBBAL erlaubt eine Beteiligung des Staates an einem Teil der Kosten der Gemeinden, wenn diese eine aussergewöhnlich hohe Belastung darstellen.
Um alle betroffenen Gemeinden zu unterstützen, auch diejenigen, für die dies keine aussergewöhnlich hohe Belastung darstellt, wird der Staatsrat in einem zweiten Schritt dem Grossen Rat einen Vorschlag unterbreiten.
Um Privatpersonen und kleine Unternehmen, die von den Schäden betroffen sind, zu unterstützen, haben der Kanton Wallis und die Hilfsorganisationen beschlossen, die Frist für die Einreichung von Unterstützungsanträgen bei der Gemeinde, in der sich der Schaden ereignet hat, bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. Diese Verlängerung soll den Geschädigten mehr Zeit geben, ihre Unterlagen vorzubereiten und so von den bereitgestellten Hilfen zu profitieren.
Sobald die Anträge von den Hilfsorganisationen bearbeitet worden sind, wird der Staatsrat von Fall zu Fall prüfen, welcher Bedarf noch besteht, um zusätzliche Hilfe für Situationen zu erwägen, die als Härtefälle angesehen werden.
