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Bildung - Drei neue Gesetzestexte, die der Walliser Schule die notwendigen Instrumente an die Hand geben, um sich aktuellen und künftigen Herausforderungen zu stellen

Der Staatsrat will den gesetzlichen Rahmen der Walliser Schule modernisieren, um den aktuellen und künftigen Herausforderungen begegnen zu können. Er hat drei Gesetzesentwürfe verabschiedet und an den Grossen Rat weitergeleitet. Das künftige Gesetz über die Walliser Schule soll das seit 1962 geltende Gesetz über das öffentliche Unterrichtswesen ersetzen, das nicht mehr mit der heutigen Gesellschaft und dem aktuellen Bildungssystem im Einklang steht. Das Gesetz über die allgemeinbildende Sekundarstufe II wird eine Gesetzeslücke schliessen, die Führung der Schulen klären und die zweite Kantonssprache fördern. Schliesslich soll das Gesetz über den Privatunterricht die Gesetzgebung vervollständigen und einen Rahmen für das gesamte Kantonsgebiet festlegen. Es wird erwartet, dass diese drei Gesetzesentwürfe 2026 vom Grossen Rat behandelt werden.

Der Staatsrat hat drei Gesetzesentwürfe zum Bildungswesen verabschiedet und dem Grossen Rat vorgelegt: das Gesetz über die Walliser Schule, das Gesetz über die allgemeinbildende Sekundarstufe II und das Gesetz über den Privatunterricht. Es wird erwartet, dass diese drei Gesetzesentwürfe 2026 vom Grossen Rat behandelt werden.

Ein ehrgeiziges und innovatives neues Rahmengesetz

Das seit 1962 geltende Gesetz über das öffentliche Unterrichtswesen (GUW) dient auch heute noch als Rahmengesetz für die Walliser Schule. In über 60 Jahren wurden 12 sektorielle Gesetze, 15 Verordnungen und rund 30 Ausführungsbestimmungen geschaffen, um den gesetzlichen Rahmen an die Entwicklung der Walliser Schule anzupassen. Parallel dazu wurden zahlreiche Artikel des GUW aufgehoben. Dieses entspricht daher nicht mehr der heutigen Gesellschaft und dem heutigen Bildungssystem. Es muss ersetzt werden.

Der Entwurf des Gesetzes über die Walliser Schule (GWS) formalisiert die aktuelle Praxis und ist gleichzeitig ambitioniert, innovativ und in der Lage, auf die Herausforderungen der Schule von morgen, von der 1H bis zu den Maturitätsschulen, zu reagieren. Es stützt sich auf die Stärken und Werte der heutigen Schule, stärkt die Steuerung der Institution und beschreibt die Rollen und Aufgaben der einzelnen Instanzen, vom Staatsrat bis zur Schuldirektion, sowie die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass jeder Jugendliche mindestens bis zum Erreichen der Volljährigkeit Anspruch auf eine nachobligatorische Ausbildung hat. Das GWS schlägt auch die Kantonalisierung der Direktionen der obligatorischen Schule vor. Diese Massnahme zielt darauf ab, eine klare, einheitliche und kohärente Führungsstruktur für die gesamte Walliser Schule zu schaffen. Ausserdem gewährleistet sie die Gleichbehandlung aller Direktionen. Die Aufrechterhaltung der wichtigen und notwendigen Nähe zu den Gemeinden ist sichergestellt.

Die Kantonalisierung der Schuldirektionen der obligatorischen Schulzeit wird für den Staat Wallis zusätzliche Ausgaben von rund 10 Millionen Franken verursachen. Die Gemeinden werden in ihrer finanziellen Beteiligung entlastet.

Darüber hinaus macht das GWS die Bekämpfung von Diskriminierung und Mobbing zu einer seiner Prioritäten. Es garantiert die Achtung der konfessionellen Vielfalt im Sinne des Erbes der christlichen Tradition. Dieser Gesetzestext befasst sich auch mit anderen übergreifenden und allen Bildungsstufen gemeinsamen Themen, die in den sektoriellen Gesetzen wenig oder gar nicht behandelt werden: Zusammenleben, digitale Bildung, Sprachenlernen, Gesundheit oder auch Sicherheit.

Gesetz über die allgemeinbildende Sekundarstufe II

Alle Bildungsstufen verfügen über ein sektorielles Gesetz, mit Ausnahme der allgemeinbildenden Sekundarstufe II. Mit der Einführung des Gesetzes über die allgemeinbildende Sekundarstufe II (GabS) soll diese Rechtslücke geschlossen werden.

Dieser Gesetzesentwurf klärt die Führung der Schulen und der angebotenen Bildungsgänge, indem er die Rolle der Akteurinnen und Akteure in der Schule formalisiert: Kanton, Schuldirektionen, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie gesetzliche Vertreter. Er unterstreicht die Bedeutung eines Qualitätssystems und zielt auch auf die Förderung der zweiten Kantonssprache ab. Das Ziel besteht dabei nicht nur darin, die Sprache des anderen Kantonsteils zu verstehen und zu sprechen, sondern auch dessen Kultur kennenzulernen. 

Das GabS sieht zudem vor, nach Abschluss des ersten Schuljahres am Kollegium eine Bestätigung am Ende der obligatorischen Schulzeit auszustellen, analog zur bereits geltenden Praxis nach Abschluss der 11OS.

Ein präziserer rechtlicher Rahmen für den Privatunterricht

Gegenwärtig gibt es im Wallis keine Rechtsgrundlage, die sich ausschliesslich auf den Privatunterricht bezieht. Die Modalitäten, die dieses Bildungsmodell regeln, sind entweder in Richtlinien oder in Artikeln des GUW festgelegt.

Das Gesetz über den Privatunterricht (GPrivU) vervollständigt die Gesetzgebung. Es legt den notwendigen Rahmen für den Privatunterricht auf kantonalem Gebiet fest und präzisiert ihn. Dieser Gesetzesentwurf umfasst alle Schul- und Bildungsstufen sowie Internate und den Unterricht zu Hause. Er berücksichtigt die Besonderheiten der obligatorischen Schulzeit, der allgemeinbildenden und berufsbildenden Sekundarstufe II sowie der Tertiärstufe. Er betrifft hingegen weder die Weiterbildung noch die Fortbildung für Erwachsene.

Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) möchte eine Linie beibehalten, die sowohl die unternehmerische Freiheit als auch die Wahl zwischen öffentlichen und privaten Schulen zulässt. Die heutigen Privatschulen, die über eine vom DVB ausgestellte Bewilligung verfügen, haben die Relevanz ihrer Existenz bewiesen. Die Partnerschaft mit den Dienststellen des DVB ermöglichte eine konstruktive Zusammenarbeit zugunsten der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern.

Der dem Grossen Rat vorgelegte Gesetzesentwurf sieht vor, ein klares, in einem Reglement des Staatsrats festgehaltenes Verfahren zur Erlangung von Bewilligungen beizubehalten, das die Berechtigung der unternehmerischen Tätigkeit und die erforderliche Glaubwürdigkeit bei den betroffenen Eltern garantiert.

So sollen diese drei Gesetzesentwürfe die Walliser Schule mit den notwendigen Instrumenten ausstatten, um ihre Aufgaben zu erfüllen und gleichzeitig den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden. Sie festigen die Institution und bieten die langfristige Garantie für eine qualitativ hochwertige und an die Bedürfnisse der Gesellschaft angepasste Bildung.

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