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Familienfonds und Familienzulagen - Stärkung der Kaufkraft der Familien

Der Staatsrat hat beschlossen, die Unterstützung für Familien mit bescheidenen finanziellen Verhältnissen durch den Familienfonds zu verstärken. Die im Jahr 2026 gewährten Beträge werden künftig zwischen 1'350 Franken und 2'750 Franken liegen. Das bedeutet für bestimmte Familien eine Erhöhung um bis zu 280 Franken pro Jahr. Schätzungen zufolge werden Ende 2026 rund 10'700 bedürftige Familien im Wallis diese Unterstützung erhalten können. Insgesamt werden knapp 22 Millionen Franken ausbezahlt. Der Beitragssatz der Arbeitnehmer zu den Familienzulagen wird ab 2027 von 0,13 % auf 0,10 % gesenkt.

Kantonaler Familienfonds

Der kantonale Familienfonds ermöglicht die Gewährung von Sozialhilfe in Form einer Haushaltszulage für Alleinstehende oder Paare mit geringem Einkommen und Kindern, die im Wallis wohnhaft sind. Der Anspruch auf Leistungen richtet sich nach dem steuerpflichtigen Einkommen.

Für 2026 hat der Staatsrat beschlossen, die Zahl der Anspruchsberechtigten beizubehalten und die gewährten Beträge für die am stärksten benachteiligten Familien gezielt zu erhöhen. Die 2026 gewährten Beträge werden somit gegenüber 2025 um bis zu 280 Franken steigen. Dank dieser zusätzlichen Hilfe können die betroffenen Haushalte je nach Einkommen nun einen jährlichen Betrag von bis zu 2'750 Franken erhalten. Schätzungen zufolge dürften bis Ende Dezember 2026 rund 10'700 Familien von der Haushaltszulage profitieren. Insgesamt werden knapp 22 Millionen Franken ausbezahlt, rund 1,1 Millionen Franken mehr als der für 2025 vorgesehene Betrag.

Diese Erhöhung bietet Familien mit bescheidenen finanziellen Verhältnissen zusätzliche Unterstützung, um ihre Ausgaben zu decken und ihre Kaufkraft zu erhalten. Der Fonds wird durch die jährlichen Beiträge der Arbeitgeber an die Familienausgleichskassen finanziert, die sich auf 0,18 % der AHV-Löhne belaufen.

Familienzulagen

Gemäss dem Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG) legt der Staatsrat den Beitragssatz der Arbeitnehmer auf maximal 0,42 % der Löhne fest. Dieser Satz betrug 2026 0,13 %. Für das Jahr 2027 hat der Staatsrat beschlossen, den Beitragssatz der Arbeitnehmer auf 0,10 % zu senken. Diese Senkung wird durch die Zunahme der Lohnsumme ermöglicht.
 

Anhang

Einkommensgrenzen und Beträge der Haushaltszulage für 2026

 

Einkommensgrenzen

Haushaltszulagen

Alleinstehende Person mit einem Kind

Paar oder unverheiratete Eltern mit einem Kind

2025

2026

∆

100 % Zuschuss

0.–

0.–

2’470.–

2’750.–

280.-

Klasse 1

42’073.–

53’626.–

2’310.–

2’550.–

240.-

Klasse 2

46’083.–

59’241.–

2’150.–

2’350.–

200.-

Klasse 3

50’094.–

64’855.–

1’990.–

2’150.–

160.-

Klasse 4

54’105.–

70’469.–

1’830.–

1’950.–

120.-

Klasse 5

58’116.–

76’084.–

1’670.–

1’750.–

80.-

Klasse 6

62’127.–

81’698.–

1’510.–

1’550.–

40.-

Klasse 7

66’138.–

87’313.–

1’350.–

1’350.–

-

Für jedes weitere Kind werden die folgenden degressiven Zuschläge zu den Einkommensgrenzen hinzugerechnet:

  • für das 2. Kind: 11'000.–
  • für das 3. Kind: 8'800.–
  • für das 4. Kind und jedes weitere Kind: 6'600.–
Illustrationsbild