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Psychiatrische Gutachten im Zivil- und Strafrecht - Unterzeichnung eines Leistungsvertrags

Angesichts der zunehmenden Zahl und der steigenden Komplexität psychiatrischer Gutachten in Zivil- und Strafverfahren haben das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), das Spital Wallis (HVS), die Staatsanwaltschaft (StA) und das Kantonsgericht (KGer) einen Leistungsvertrag unterzeichnet. Ab dem 1. Juli 2026 können die betroffenen Justiz- und Verwaltungsbehörden den Dienst für psychiatrische Gutachten des HVS in Anspruch nehmen. Diese neue Organisation ermöglicht eine Harmonisierung der Kosten sowie der Bearbeitungsfristen.   

Die Zahl der im Rahmen von Straf- und Zivilverfahren durchgeführten psychiatrischen Gutachten hat in den letzten Jahren zugenommen, und die Fälle sind komplexer geworden. Diese Entwicklung, die sich voraussichtlich fortsetzen wird, ist auf die Reorganisation der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), die Revision der diesbezüglichen Gesetzgebung sowie der Entwicklung der Gerichtspraxis zurückzuführen. So ist es manchmal schwierig, psychiatrische Gutachten zu erhalten, die den Bedürfnissen der anfragenden Behörden entsprechen und innerhalb angemessener Fristen und zu vertretbaren Kosten erstellt werden.

Um diesen Schwierigkeiten effizient zu begegnen, wurde ein Leistungsvertrag zwischen dem Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), dem Spital Wallis (HVS), der Staatsanwaltschaft (StA) und dem Kantonsgericht (KGer) unterzeichnet.

Ab dem 1. Juli 2026 können das Kantonsgericht, die Staatsanwaltschaft, die Bezirksgerichte, das Jugendgericht, das Zwangsmassnahmengericht (ZMG), Straf- und Massnahmenvollzugsgericht (StMVG), das Amt für Sanktionen und Begleitmassnahmen (ASB), die KESB sowie die Kantonspolizei (KP) den Dienst für psychiatrische Gutachten des Zentralinstituts der Spitäler des Spitals Wallis für die Erstellung von psychiatrischen Gutachten im Zivil- und Strafrecht in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungsfristen liegen je nach Art der Begutachtung zwischen
5 Tagen und 4 Monaten. Diese Fristen sind in der Vereinbarung festgelegt. Der Stundensatz wurde seinerseits auf CHF 300/Std. für den Sachverständigen und CHF 250/Std. für den Mitgutachter festgelegt, gemäss den Empfehlungen der Foederatio Medicorum Helveticorum (FMH) und der Schweizerischen Gesellschaft für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie (SGFP).

Der Dienst für psychiatrische Gutachten des Spital Wallis (HVS), der unabhängig von den psychiatrischen Abteilungen des HVS ist, wird von einem Chefarzt geleitet, der über eine Fachausbildung in forensischer Psychiatrie verfügt. Er setzt sich aus Ärzten, Psychologen und Kriminologen zusammen, die in diesem Bereich ausgebildet sind, und ist ausreichend personell ausgestattet, um Vertretungen und Zurückweisungen zu gewährleisten. Der Dienst wird schrittweise zweisprachig für den gesamten Kanton arbeiten.

Ein interinstitutioneller Rat wird mindestens einmal jährlich zusammentreten, um die Aktivitäten des Dienstes für psychiatrische Gutachten zu überwachen, den Bedarf des Dienstes zu bewerten und ein Budget vorzuschlagen.

Diese Organisation soll den betroffenen Behörden einen dauerhaften Zugang zu Fachwissen gewährleisten, das den steigenden Anforderungen in Zivil- und Strafverfahren gerecht wird.

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