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Zwei Botulismusfälle im Wallis - Produktrückruf durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Im Wallis wurden zwei Fälle von lebensmittelbedingtem Botulismus festgestellt. Diese Vergiftung ist nicht ansteckend. In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) einen Produktrückruf für eine Schweinsterrine veröffentlicht, die unter anderem auf den Märkten von Siders und Martinach verkauft wurde. Personen, die noch ein solches Produkt besitzen, werden aufgefordert, es nicht zu konsumieren, nicht zu öffnen und zu entsorgen.

Im Wallis wurden zwei Fälle von lebensmittelbedingtem Botulismus festgestellt. Botulismus ist eine seltene, aber schwere Vergiftung, die durch Toxine verursacht wird, welche vom Bakterium Clostridium botulinum gebildet werden. Lebensmittelbedingter Botulismus tritt nach dem Verzehr eines Lebensmittels auf, das Botulinumtoxin enthält. Botulismus ist nicht ansteckend und wird nicht von Mensch zu Mensch übertragen.

Die ersten Symptome treten in der Regel innerhalb von Stunden oder Tagen nach dem Verzehr auf. Dazu können insbesondere Mundtrockenheit, Sehstörungen wie verschwommenes Sehen oder Doppelbilder, Schwierigkeiten beim Sprechen oder Schlucken sowie Muskelschwäche oder Muskellähmungen gehören. Auch Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall können auftreten. Bei schweren Verläufen kann die Lähmung die Atemmuskulatur betreffen und eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich machen.

Produktrückruf

Nach den beiden im Wallis festgestellten Fällen hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) über die App RecallSwiss einen Produktrückruf veröffentlicht. Grund dafür ist der Verdacht im Zusammenhang mit einer Schweinsterrine, die von Eddy Gaspoz – Le Grand’Joie (VD) hergestellt und auf den Märkten in Siders und Martinach und in bestimmten Metzgereien verkauft wurde. Die betroffenen Chargen wurden vom Markt genommen.

Personen, die ein solches Produkt gekauft haben, werden aufgefordert, es nicht zu konsumieren und nicht zu öffnen. Das Produkt muss entsorgt werden.

Medizinische Massnahmen

Personen, die dieses Produkt konsumiert haben und Symptome aufweisen, die mit Botulismus vereinbar sind, müssen unverzüglich ärztliche Hilfe aufsuchen und das medizinische Personal darüber informieren, dass sie das betreffende Produkt konsumiert haben und der Verdacht auf Botulismus besteht.

Um eine rasche Erkennung und Behandlung möglicher neuer Fälle zu ermöglichen, wurden die Walliser Gesundheitsfachpersonen, die mit den ersten Symptomen konfrontiert werden könnten, über die Situation informiert. Insbesondere Notfallärztinnen und -ärzte, Hausärztinnen und -ärzte, Kinderärztinnen und -ärzte, HNO-Ärztinnen und -Ärzte, Augenärztinnen und -ärzte, Neurologinnen und Neurologen sowie Pneumologinnen und Pneumologen wurden für die klinischen Anzeichen sensibilisiert, die auf Botulismus hindeuten können.

Die Gesundheitsbehörden beobachten die Situation aufmerksam und erinnern daran, die Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Produktrückruf unbedingt zu befolgen.

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