Medienmitteilung

Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Dienststelle für Umwelt

Gemeinsame Medienmitteilung der Kantone Genf, Wallis und Waadt - Spuren von 1,2,4-Triazol im Trinkwasser: Der Expertenbericht bestätigt, dass keine Gefahr für die Gesundheit besteht

Das Swiss Centre for Applied Human Toxicology (SCAHT) hat seine wissenschaftliche Bewertung zum Vorkommen von 1,2,4-Triazol im Trinkwasser aus dem Genfersee vorgelegt. Diese Analyse bestätigt die Informationen, die die Dienststellen für Konsumentenschutz und Veterinärwesen der Kantone Genf, Wallis und Waadt am 26. September dieses Jahres veröffentlicht haben. Damit ist bestätigt, dass diese Substanz in den im Trinkwassernetz gemessenen Konzentrationen kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellt.

Sehr geringe Konzentrationen ohne Auswirkungen auf die Gesundheit

Auftrag des Genfer Amtes für Konsum und Veterinärwesen hat das Swiss Centre for Applied Human Toxicology (Schweizerisches Zentrum für Angewandte Humantoxikologie - SCAHT) die potenziellen Gesundheitsrisiken der 1,2,4-Triazol-Gehalte bewertet, die in den vom Genfersee gespeisten Wasserversorgungsnetzen des Kantons Waadt und des Kantons Genf festgestellt wurden. Das SCAHT hat die gemessenen 1,2,4-Triazol-Gehalte zwischen 0,5 und 0,8 Mikrogramm pro Liter (µg/L) mit den international festgelegten toxikologischen Referenzwerten verglichen.

Laut diesem Bericht wäre die Exposition selbst unter Berücksichtigung eines sehr ungünstigen Expositionsszenarios mit einer Konzentration von 1,5 µg/L etwa 460-mal niedriger als der für den Menschen sichere Grenzwert. Mit anderen Worten: Eine erwachsene Person müsste täglich mehr als 900 Liter Wasser trinken, um den theoretischen Schwellenwert zu erreichen, ab dem eine schädliche Wirkung nicht mehr ausgeschlossen werden kann.

Das SCAHT kommt zu dem Schluss, dass nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse die Exposition gegenüber 1,2,4-Triazol im Trinkwasser in einer Konzentration von maximal 1,5 µg/l vernachlässigbar ist und kein Gesundheitsrisiko darstellt.

Für die gesamte Bevölkerung gültige Werte

Der Bericht präzisiert, dass die Grenzwerte für die gesamte Bevölkerung, einschliesslich Kinder, Schwangere und gefährdete Personen, auf der Grundlage eines Verbrauchs von 2 Litern Trinkwasser pro Tag während des gesamten Lebens festgelegt werden.

Diese Sicherheitsmargen berücksichtigen die unterschiedliche biologische Empfindlichkeit der einzelnen Personen und gewährleisten, dass empfindliche Bevölkerungsgruppen keinen schädlichen Auswirkungen ausgesetzt sind.

Spezifische Bewertung für Kinder

Das SCAHT hat jedoch den Fall von Kindern aufgrund ihres im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht höheren Wasserverbrauchs separat analysiert (ein Kleinkind mit einem Gewicht von etwa 10 kg verbraucht fast einen Liter pro Tag).

Auf dieser Grundlage schätzt der Bericht, dass die Exposition von Kindern gegenüber 1,2,4-Triazol in Wasser mit einem Gehalt von bis zu 1,5 µg/l etwa 153-mal unter dem theoretischen Schwellenwert liegt, ab dem eine schädliche Wirkung nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Mit anderen Worten: Selbst bei den Jüngsten bleibt die Sicherheitsmarge beträchtlich, und die Exposition gegenüber 1,2,4-Triazol in diesen Konzentrationen ist vernachlässigbar und stellt kein Gesundheitsrisiko dar. Leitungswasser kann für die Zubereitung von Getränken (Milchpulver usw.) für Kleinkinder verwendet werden.

Mittelfristig zu erreichende Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Angesichts dieser Ergebnisse weist das SCAHT darauf hin, dass aus toxikologischer Sicht keine Notwendigkeit besteht, strenge oder dringende regulatorische Massnahmen zur Senkung der Expositionsgrenzwerte für 1,2,4-Triazol im Trinkwasser zu ergreifen. Das SCAHT empfiehlt jedoch, die Konzentrationen in den Wassernetzen weiterhin regelmässig zu überwachen und die technischen Untersuchungen fortzusetzen, um diese Werte im Rahmen einer kontinuierlichen Verbesserung der Wasseraufbereitung schrittweise zu senken.

Die gemessenen Werte liegen weiterhin über dem Bundesreferenzwert (0,1 µg/L), der als Vorsichtsmassnahme in der Trinkwasserverordnung (TBDV) festgelegt wurde. Dieser Wert basiert nicht auf toxikologischen Erkenntnissen, sondern stellt einen einheitlichen technischen Schwellenwert dar, der für alle relevanten Pestizide und Metaboliten gilt.

Verstärkte interkantonale Zusammenarbeit und kontinuierliche Überwachung

Wie in ihrer gemeinsamen Medienmitteilung vom 26. September 2025 angekündigt, setzen die Kantone Genf, Waadt und Wallis ihre Zusammenarbeit mit den Wasserversorgern fort, um Verbesserungen bei der Aufbereitung zu identifizieren und umzusetzen, damit diese Werte mittelfristig unter den Bundesgrenzwert gesenkt werden können.

Die zuständigen kantonalen Dienststellen führen regelmässige analytische Kontrollen der Oberflächengewässer, des Sees und der Rhone durch und sorgen für die technische Koordination zwischen den drei Kantonen. Der Austausch mit dem Bund und den wissenschaftlichen Partnern wird fortgesetzt, um die Transparenz der Daten und die Zuverlässigkeit der Messungen zu gewährleisten.

Der Kanton Wallis hat seinerseits von den Unternehmen, die diese Substanz freisetzen, die Einführung von Massnahmen und die Aufstellung eines Zeitplans verlangt, um die  Einleitungen in die Rhone und den Genfersee so weit wie möglich zu reduzieren. Auf diese Forderung hin hat die Industrie umgehend eine Task Force aus Fachleuten eingerichtet, um eine gründliche Bewertung der möglichen technischen Lösungen durchzuführen. Kurzfristig wird Syngenta auf eine Lösung zur Verbrennung von mit 1,2,4-Triazol belastetem Wasser zurückgreifen, bis eine dauerhafte Lösung für die Wasseraufbereitung an der Quelle gefunden ist. Zu diesem Zweck werden derzeit mehrere Wasseraufbereitungstechnologien evaluiert und in Monthey getestet, darunter die Flüssig-Flüssig-Extraktion und die Behandlung mit Kohlefiltern. Parallel dazu führen zwei Forschungsstandorte von Syngenta in der Schweiz und in Grossbritanien ebenfalls Tests zur Behandlung durch Elektrolyse und UV-Bestrahlung durch.

Die Behörden weisen darauf hin, dass laut übereinstimmenden Bewertungen der ANSES (Frankreich), der EFSA (Europäische Union) und des SCAHT (Schweiz) Leitungswasser ohne Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier getrunken werden kann.

Aktuelle Informationen sind auf den Websites der kantonalen Behörden verfügbar, und die Behörden werden die Bevölkerung regelmässig über die Entwicklung der Lage auf dem Laufenden halten.

Zusammenfassung des SCAHT-Berichtes (auf Französisch)

 

Informationen für die Bevölkerung:

Für den Kanton Genf:

www.ge.ch/c/124-triazole

Email : sante.eau@etat.ge.ch
 

Für den Kanton Wallis:

www.vs.ch/124-triazole
 

Für den Kanton Waadt:

www.vd.ch/124triazole