Medienkonferenzen Naturgefahren

Gemeinde Blatten - Naturgefahrenkarten aktualisiert und validiert

Der Bergsturz vom 28. Mai 2025 hat die Situation in Bezug auf Naturgefahren im Siedlungsgebiet der Gemeinde Blatten und insbesondere beim ehemaligen Dorfkern und am Ried grundlegend verändert. Aufgrund dieser Veränderungen hat die Gemeinde Blatten die Revision ihrer Naturgefahrenkarten in Auftrag gegeben. Diese wurden von spezialisierten Büros in Zusammenarbeit mit den Fachstellen des Kantons sowie Vertretern der Gemeinde erarbeitet. Die Dienststelle Naturgefahren hat diese nun formell validiert. Auf Grundlage der revidierten Gefahrenkarten kann die Gemeinde Blatten beginnen, ihre Nutzungsplanung zu überarbeiten.

Der Bergsturz vom 28. Mai 2025 hat die Situation in Bezug auf die Naturgefahren im Siedlungsgebiet der Gemeinde Blatten und insbesondere beim ehemaligen Dorfkern und am Ried grundlegend verändert. Neue Ablagerungen sind entstanden, bestehende Hänge wurden instabil und zusätzliche Gefahrenherde haben sich gebildet. Mit den veränderten Fliesswegen und blockierten Wasserläufen ergeben sich neue Risiken durch Überschwemmungen und Murgänge. Auch die Lawinen- und Gletschergefahr hat sich verändert. Gebiete, die bisher als weniger gefährdet galten, sind heute deutlich stärker exponiert. In den umliegenden Weilern Eisten und Weissenried, hat sich die Gefahrensituation jedoch nicht oder nur wenig verändert.

Aufgrund dieser Veränderungen hat die Gemeinde Blatten die Revision ihrer Gefahrenkarten in Auftrag gegeben. Diese wurden von spezialisierten Büros in Zusammenarbeit mit den Fachstellen des Kantons (insbesondere der Dienststelle Naturgefahren DNAGE) sowie Vertretern der Gemeinde erarbeitet. Die DNAGE hat diese nun formell validiert.

Die revidierten Gefahrenkarten der Gemeinde Blatten umfassen alle gravitativen Naturgefahren wie Überschwemmungen und Ufererosionen, Murgänge, Rutschungen, Fels- und Bergstürze, Stein- und Blockschlag, Lawinen sowie weitere Gefahren wie beispielsweise Impulswellen und Gletscherabbrüche. Zudem wurden auch Prozessverkettungen analysiert wie beispielsweise ein Bergsturz oder ein Murgang mit Rückstau des Flusses Lonza.

Die neuen Gefahrenkarten zeigen: für die Weiler Eisten und Weissenried inklusive Gassun hat sich die Gefahrenlage allgemein nur wenig verändert. In diesen Weilern besteht, wie bis anhin eine mittlere bis geringe Gefährdung oder Restgefährdung, denen falls nötig mit organisatorischen oder baulichen Massnahmen begegnet werden kann. Ein Teil des Dorfes von Blatten sowie das Ried liegen neu und zurzeit im erheblichen Gefahrengebiet (rote Gefahrenzone). In diesen roten Gebieten können keine Neubauten mehr erstellt werden. Bestimmte, bisher weniger betroffene Teile des Dorfes befinden sich aufgrund der Veränderung der allgemeinen Naturgefahrenlage neu im mittleren und geringen Gefahrengebiet (blauen oder gelben Gefahrenzone). Bauten in diesen Gebieten sind grundsätzlich zulässig, jedoch zum Teil nur unter Einhaltung von Auflagen und mit entsprechenden Schutzmassnahmen baulicher oder organisatorischer Art.

Gefahrenkarten bilden den aktuellen Stand der Gefährdung ab und dienen als Grundlage für die Erstellung des Zonennutzungsplans. Dieser ist anzupassen, wenn es die Umstände erfordern. Auch die Gefahrenkarten sind regelmässig zu überprüfen und anzupassen, insbesondere wenn ein bedeutendes Naturereignis eingetreten ist wie in Blatten, sich die Gefahrensituation massgeblich verändert hat, eine neue Schutzmassnahme mit einer hohen Verlässlichkeit realisiert worden ist oder bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Gefährdungslage. Der Zeitraum zwischen den Überprüfungen der Gefahrenkarten kann mehrere Jahre betragen; eine Überprüfung ist jedoch immer vorzunehmen, sobald sich die Gefährdungssituation verändert hat. In den Siedlungsgebieten der Gemeinde Blatten, in denen die Gefahrensituation nach heutigem Kenntnisstand stabil ist (Eisten, Weissenried inklusive Gassun), müssen die Zonennutzungspläne und somit die Gefahrenkarten im regulären Rhythmus alle 15 Jahre auf ihre Aktualität überprüft werden, entsprechend dem vom Bundesrecht vorgeschriebenen Rhythmus. In Blatten gibt es weiterhin Gebiete, in denen die Gefahrensituation zukünftig noch Veränderungen erfahren kann, zum Beispiel durch die Instabilität des kleinen Nesthorns. Auch bauliche Massnahmen hätten einen Einfluss auf die Gefahrensituation.

Gefahrenkarten sind für die zuständigen Behörden verbindlich und müssen von diesen ab deren Validierung durch die DNAGE bei allen raumwirksamen Tätigkeiten berücksichtigt werden, insbesondere bei der Raumplanung und bei der Beurteilung von Bauvorhaben. Es liegt nun in der Verantwortung der Gemeinde Blatten, ihre Nutzungspläne anhand der revidierten Gefahrenkarten zu erarbeiten.

Schlussendlich sieht der Dekretsentwurf, der Ende September 2025 dem Grossen Rat überwiesen wurde, eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens im Bereich der Gefahrenzonenplanung vor. Die Gemeinde Blatten kann gemäss diesem Entwurf die Anpassung ihrer Zonennutzungsplanung ausschliesslich auf die validierten Naturgefahrenkarten abstützen, ohne dass im Vorfeld die Gefahrenkarten zwingend in den Gefahrenzonenplan überführt werden müssen, wie es das normale Verfahren vorsehen würde.