Budget 2027 - Das Gleichgewicht in einem schwierigen finanziellen Umfeld wahren
In einem finanziell angespannten Umfeld steht das Budget 2027 aufgrund des stetig wachsenden Bedarfs unter zunehmendem Druck und sieht einen Aufwand und Ertrag von 4,9 Milliarden Franken vor. Dabei schliesst das Budget mit einem Ertragsüberschuss von 0,7 Millionen Franken und einem Finanzierungsüberschuss von 0,8 Millionen Franken. Dies erlaubt es, die verfassungsmässigen Vorgaben an ein finanzielles Gleichgewicht zu erfüllen und die Basis für die Massnahmen zu schaffen, die nötig sind, um langfristig solide und gesunde Kantonsfinanzen zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund einer sich immer weiter verschärfenden Finanzlage lanciert der Staatsrat für die kommenden Jahre ein Programm zum Ausgleich der Kantonsfinanzen.
Der Budgetentwurf 2027 sieht einen Aufwand und Ertrag von 4,9 Milliarden Franken vor, was gegenüber dem Budget 2026 einem Anstieg von 2,8% oder 135 Millionen Franken entspricht. Dabei schliesst das Budget mit einem Ertragsüberschuss von 0,7 Millionen Franken und einem Finanzierungsüberschuss von 0,8 Millionen Franken. Es spiegelt die von der Regierung festgelegten Prioritäten wider und ermöglicht es, einen qualitativ hochwertigen Service public zugunsten Bevölkerung und Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Berücksichtigt man die Investitionen, die über den Fonds zur Finanzierung der Investitionen und der Geschäftsführung staatlicher Immobilien (Fonds FIGI) getätigt werden, beläuft sich das Investitionsvolumen auf 613 Millionen Franken (gegenüber 615 Millionen Franken im Budget 2026 und 482 Millionen Franken in der Jahresrechnung 2025).
Ein Budget im Zeichen zunehmender Budgetrestriktionen und einer verantwortungsvollen Finanzpolitik
Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel hat der Staatsrat bedeutende Priorisierungen vorgenommen und dabei eine angemessene finanzielle Disziplin gewahrt. Miteingeflossen ins Budget sind auch die Erkenntnisse aus den Ergebnissen und Feststellungen der Rechnung 2025 sowie gewisse Entwicklungen und Änderungen, die seit Jahresbeginn eingetreten sind. So konnte der Staatsrat ein ausgeglichenes Budget vorlegen, das sich durch folgende Hauptmerkmale auszeichnet:
- Bereichen, die mit einem starken Kostenanstieg konfrontiert sind oder einen spezifischen Bedarf aufweisen (Gesundheit, Soziales, Bildung, Jugend, Sicherheit, Strassen, Naturgefahren usw.), wurden zusätzliche Ressourcen zugewiesen.
- Durch eine konsequente Priorisierung und Ausgabenkontrolle konnte der Bedarf im Vergleich zu den ursprünglichen Schätzungen um mehr als 90 Millionen Franken gesenkt werden. Dies geschieht insbesondere durch die Anpassung der Anspruchsberechtigten auf Prämienverbilligungen, die Verschiebung der geplanten Schaffung neuer Betreuungsplätze und Einschränkungen bei der Betreuung in sozialen Einrichtungen, Einschränkungen bei den Begleit- und Integrationsmassnahmen in den Bereichen Sozialhilfe und Asylwesen, die Verschiebung der Inbetriebnahme bestimmter neuer Gebäude im Hochschulbereich sowie durch Ausgabenkürzungen in den Bereichen Jugend, Bildung, Strassenbau und Klimastrategie.
- Im Budget ist vorgesehen, auf die Gewährung eines Teuerungsausgleichs sowohl fürs Lehr- und Verwaltungspersonal als auch fürs Personal der subventionierten halbstaatlichen Einrichtungen zu verzichten.
- Die Schaffung neuer Stellen in der Verwaltung und im Bildungswesen erfolgt nach einer sehr strengen Priorisierung, wobei das Niveau der für die Bevölkerung erbrachten Leistungen aufrechterhalten und auf bestimmte spezifische Bedürfnisse eingegangen wird.
Der Staatsrat hat eine detaillierte Analyse der Entwicklung der VZÄ seit 2015 und eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung der von den Departementen realisierten Effizienzprojekte vorgelegt. Aus diesem Bericht geht hervor, dass der Stellenanstieg innerhalb der Kantonsverwaltung im Vergleich zum Wachstum des Arbeitsvolumens und der Komplexität der Aufgaben begrenzt geblieben ist. Diese Entwicklung lässt sich insbesondere auf das Bevölkerungswachstum und die damit verbundenen steigenden Erwartungen der Bevölkerung, die Zunahme von Risiken und Krisensituationen sowie die zunehmende Komplexität der geltenden Vorschriften und Verfahren zurückführen. Was die Effizienzmassnahmen angeht, wurde in etwa die Hälfte bereits umgesetzt. Die dabei freigesetzten Ressourcen konnten prioritären oder neuen Aufgaben zugewiesen werden. Ihre Umsetzung wird weiter vorangetrieben. Wie erste Analysen zeigen, tragen diese Massnahmen zwar zu einer besseren Nutzung der Ressourcen bei, reichen allein jedoch nicht aus, um den gesamten Bedarf zu decken. In bestimmten Bereichen besteht deshalb nach wie vor dringender Personalbedarf.
Für 2027 schlägt der Staatsrat innerhalb der Verwaltung die Schaffung von 26,4 VZÄ vor; davon sind 21,7 erforderlich, um direkte Auswirkungen auf die Integrität von Personen zu vermeiden, 4,2 rechtfertigen sich durch die grossen Auswirkungen auf die Staatseinnahmen und 0,5 VZÄ ergeben sich aus einer Änderung der Rechtsgrundlage. Hinzu kommen 4,2 selbstfinanzierte VZÄ, 20 temporäre VZÄ, die auf den Zeitpunkt befristet sind, an dem ihre Finanzierung ausläuft, 3 VZÄ, die bereits 2026 in Zusammenhang mit dem Dekret zur Bewältigung der Folgen der Naturereignisse im Lötschental bereitgestellt wurden, sowie 6,3 befristete VZÄ für die Justiz, die ebenfalls bereits 2026 über Nachtragskredite in Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Crans-Montana bereitgestellt wurden. Im Unterrichtswesen sind ebenfalls 44 neue VZÄ vorgesehen.
- Die Beiträge ohne Investitionscharakter belaufen sich auf 1,9 Milliarden Franken; dies entspricht einer Zunahme um über 70 Millionen Franken gegenüber dem Budget 2026. 23,5 Millionen Franken wurden zusätzlich dem Gesundheitswesen zugewiesen, 10,9 Millionen den Sozialversicherungen, 8,6 Millionen mehr gibt es fürs Sozialwesen und die Gleichstellung, 8,1 Millionen für die Bildung, 5,8 Millionen für die Krankenkassenprämienverbilligungen und 5,4 Millionen für Gemeindefusionen. Und schliesslich wurde die Hilfe an die Jugend um 4,3 Millionen aufgestockt, während die Kultur 3,0 Millionen mehr erhält.
- Ins Budget eingeflossen sind die finanziellen Auswirkungen des Entlastungspakets des Bundes (EP27), die allein für 2027 auf netto 12,9 Millionen Franken geschätzt werden.
- Und schliesslich ist – ganz im Sinne des Budgets 2026 – vorgesehen, die in den letzten Jahren gebildeten Eigenmittel in Anspruch zu nehmen, um einerseits gewisse Ausgaben, Investitionen und Reformen zu finanzieren und andererseits den Druck aufs Budget zu verringern.
Die kommenden Jahre geprägt von einer Verschärfung des finanziellen Rahmens und steigenden Bedürfnissen
Angesichts der Resultate des Budgetentwurfs 2027 darf dennoch nicht ausgeblendet werden, welche Realität sich in den kommenden Jahren abzeichnet. Mehrere grössere Herausforderungen werden die Kantonsfinanzen belasten, so beispielsweise das Entlastungspaket des Bundes, der indirekte Gegenvorschlag zur Krankenversicherungsprämien-Entlastungs-Initiative, die neue einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, die Abschaffung des Eigenmietwerts oder die Auswirkungen anderer Steuerreformen.
Der Anstieg der Einnahmen, durch den in den letzten Jahren die steigenden Ausgaben ausgeglichen werden konnte, wird in den kommenden Jahren nicht ausreichen, um die unvermeidbaren Ausgaben zu decken.
Der Staatsrat hat daher entschieden, ein Programm zum Ausgleich der Kantonsfinanzen zu lancieren, um auch in Zukunft das Budgetgleichgewicht garantieren zu können, ohne Einbussen bei der Erbringung seiner staatlichen Leistungen hinnehmen zu müssen. Ziel ist es, bis 2030 finanzielle Spielräume von mindestens 180 Millionen Franken zu schaffen. Das geplante Programm betrifft alle Dienststellen und umfasst sämtliche Ausgaben, Einnahmen und Reserven des Staates.
Die Organisation und Planung des Ausgleichsprogramms sind im Gange. Die Details dazu werden nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten bekannt gegeben.

