Kantonale Finanzverwaltung
Budget 2026 - Ein ausgeglichenes Budget, mit einem ehrgeizigen Investitionsprogramm und gezielten Prioritäten
Mit einem Ertragsüberschuss von 0,1 Millionen Franken und einem Finanzierungsüberschuss von 0,5 Millionen Franken kann der Staatsrat ein ausgeglichenes Budget präsentieren. Diese Resultate konnten durch eine Verbesserung der Ertragslage, durch die Fortsetzung des Einfrierens von Einlagen in bestimmte Fonds und durch eine verstärkte Inanspruchnahme, der in den vergangenen Jahren gebildeten Fonds und Reserven erreicht werden. Das Budget 2026 entspricht somit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich eines ausgeglichenen Finanzhaushalts, das gleichzeitig den Kostendruck vermindert und das ein ehrgeiziges Investitionsprogramm beibehält. Die Zuweisung der verfügbaren Mittel erfolgt auf der Grundlage der von der Regierung festgelegten Prioritäten.
Angesichts des von Unsicherheiten geprägten Umfelds sieht das Budget 2026 des Kantons Wallis Aufwände und Erträge von 4,77 Milliarden Franken vor und weist einen Ertragsüberschuss von 0,1 Millionen Franken sowie einen Finanzierungsüberschuss von 0,5 Millionen Franken aus. Unter Berücksichtigung der vom Fonds zur Finanzierung der Investitionen und der Geschäftsführung staatlicher Immobilien (Fonds FIGI) finanzierten Investitionen beläuft sich das Gesamtinvestitionsvolumen auf 615,0 Millionen Franken.
Eine Finanzlage, die den Druck auf das Budget vermindert
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Jahres 2024 wurden die Prognosen für die Steuererträge gegenüber der integrierten Mehrjahresplanung (IMP) 2025-2028 nach oben korrigiert, wobei die Auswirkungen der Umsetzung der dritten Etappe der kantonalen Steuerrevision zugunsten natürlicher Personen berücksichtigt wurden. Diese Steuerausfälle werden gemäss den gesetzlichen Übergangsbestimmungen im Budget 2026 durch den Kompensationsfonds für Ertragsschwankungen finanziert, um die Auswirkungen dieser Revision vorübergehend und degressiv auszugleichen.
Das Geschäftsjahr 2026 berücksichtigt auch im zweiten Jahr seiner Gültigkeit das Dekret, das vom Grossen Rat im November 2024 beschlossen wurde. Dank der Massnahmen im Zusammenhang mit diesem Dekret, insbesondere dem Einfrieren der Einlagen in bestimmte Spezialfinanzierungen und Fonds, bleibt der Druck auf das Budget in einem begrenzten Rahmen bestehen.
Eine Ressourcenverteilung im Einklang mit den Prioritäten der Regierung
Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel hat der Staatsrat seine Prioritäten festgelegt und spezifische Mittel für zahlreiche Tätigkeitsbereiche bereitgestellt, darunter Energie, Informatik, Spitalwesen, Langzeitpflege, individuelle Prämienverbilligung der Krankenversicherung, Sozialwesen, Asylwesen, AHV- und IV-Ergänzungsleistungen, Sonderschulwesen, Hochschulen, Sicherheit, Mobilität und Umwelt. Darüber hinaus hat er bestimmten Dienststellen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um die Kosten für die Inbetriebnahme von Gebäuden zu decken, die aus dem Fonds FIGI finanziert wurden. Der Staatsrat hat auch eine vollständige Teuerungsanpassung von geschätzt 0.6 % der Lohntabellen für Lehrpersonal, Verwaltungspersonal und das Personal von subventionierten halbstaatlichen Einrichtungen berücksichtigt. Für 2026 schlägt er die Schaffung von 21 Stellen für die Verwaltung vor und 22 für das Kantonsgericht, die Staatsanwaltschaft und den Grossen Rat. 53,4 Vollzeitstellen, die selbstfinanziert sind, mit Beschlüssen des Grossen Rates zusammenhängen, mit der Inbetriebnahme neuer Gebäude des FIGI-Fonds geschaffen werden oder für einen bestimmten Zeitraum im Zusammenhang mit der Bewältigung der Migrationskrise vorgesehen sind, werden ebenfalls im Budget berücksichtig.
Insgesamt beläuft sich der Aufwand auf 4,77 Milliarden Franken, was einer Steigerung von 215,3 Millionen Franken oder 4,7 % gegenüber dem Budget 2025 entspricht. Im Zusammenhang mit den festgelegten Prioritäten ist der Anstieg des Aufwands insbesondere bei dem Transferaufwand (+64,6 Millionen Franken), dem Personalaufwand (+49,0 Millionen Franken) und dem Sach- und übrigem Betriebsaufwand (+40,0 Millionen Franken) zu verzeichnen. Im Vergleich zur Rechnung 2024 beschränkt sich der Aufwandsanstieg insgesamt auf +79,8 Millionen Franken oder +1,7 %. Gleichzeitig plant der Kanton Wallis, sein ehrgeiziges Investitionsniveau beizubehalten, indem er Ausgaben in Höhe von 615,0 Millionen Franken veranschlagt, was 5,4 Millionen oder 0,9 % weniger als im Budget 2025, aber 82,0 Millionen oder 15,4 % mehr als im Rechnungsabschluss 2024 entspricht.
Ein unsicheres Umfeld und zahlreiche Herausforderungen
Das Budget 2026 steht in einem von Unsicherheiten geprägten Umfeld, insbesondere hinsichtlich der globalen geopolitischen Lage, der internationalen Handelspolitik oder auch den Risiken durch Naturkatastrophen. Im Zeitraum der IMP 2026–2029 werden die Kantonsfinanzen zudem eine Zunahme von bedeutenden Kosten integrieren müssen. Dazu gehören insbesondere die gemeinwirtschaftlichen Leistungen in Zusammenhang mit den Annuitäten der Schulden für die Investitionen des Spitals Wallis, die Kosten für die Inkraftsetzung des indirekten Gegenentwurfs zur Krankenkassenprämien-Entlastungs-Initiative oder auch die Folgen des Entlastungspakets des Bundes. Zu diesen Kosten ist noch die schrittweise Abschaffung der Entnahmen aus dem Kompensationsfonds für Ertragsschwankungen, die zur Abfederung der Auswirkungen der Steuerrevision zugunsten natürlicher Personen vorgesehen sind und das Auslaufen des Dekrets im Zusammenhang mit der Verwaltung der Fonds zu berücksichtigen.