Medienmitteilungen Naturgefahren

3. Rhonekorrektion - Fortsetzung der dringlichen Sicherungsmassnahmen in Siders-Chippis

Der Staatsrat hat beschlossen, die eingeleiteten dringlichen Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Abschnitt Siders-Chippis angesichts der Überschwemmungsgefahr der Rhone fortzusetzen und zu verstärken. Dieses Vorgehen schliesst an die Massnahmen an, die am 28. August 2024 in Anwendung des Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau (GNGWB) und der allgemeinen Polizeiklausel angeordnet wurden. Obwohl oberhalb der Strassenbrücke bereits erste Massnahmen stattgefunden haben, zeigen hydraulische Untersuchungen, dass der Schutz für Bevölkerung, Unternehmen und Umwelt nach wie vor unzureichend ist. Daher werden die Arbeiten jetzt unterhalb der Strassenbrücke fortgesetzt.

Nach den Überschwemmungen im Juni 2024 im Abschnitt Siders-Chippis wurden im Oktober 2024 Sicherungsarbeiten aufgenommen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um die Erhöhung der Strassenbrücke, den Rückbau der Eisenbahnbrücke und verschiedene Schutzmassnahmen entlang des Industriegeländes am linken Rhoneufer. Am rechten Ufer wurde die Stützmauer der Aufschüttung der «Alusuisse-Villen» stellenweise repariert. Die Realisierung dieser Massnahmen erforderte eine sorgfältige Planung, denn die wichtigsten Bauarbeiten können nur bei Niedrigwasser von Dezember bis Mai ausgeführt werden.

Nun hat sich die Situation oberhalb der Strassenbrücke zwar verbessert, doch unterhalb der Brücke ist der Schutz nach wie vor unzureichend. Hydraulische Untersuchungen haben bestätigt, dass die bereits realisierten Schutzbauten noch zu erweitern sind.

Aus diesem Grund ist jetzt geplant, die dringlichen Arbeiten ab Ende Mai 2026 für eine Dauer von zwei Jahren fortzusetzen. Dementsprechend hat der Staatsrat auf Antrag des Departements für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt (DMRU) beschlossen, die Frist für die seit August 2024 ergriffenen dringlichen Massnahmen in Anwendung des Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau (GNGWB) bis zum 31. Oktober 2028 zu verlängern, um sie zufriedenstellend abschliessen zu können.

Die Böschungen am rechten Ufer werden mithilfe verschiedener, an die jeweiligen Bereiche angepasster Lösungen wie Aufschüttungen, Erddämme, Spundwände oder, als Zwischenlösung, Betonblöcke verstärkt und erhöht. Am linken Ufer wird ein provisorischer Schutz aus Betonklötzen errichtet, um das Risiko für das Dorf Chippis nicht zu erhöhen. Diese Schutzbauten werden durch eine lokale Verstärkung des Dammes ergänzt, die bei Überlastung ein kontrolliertes Überströmen erlaubt.

Im Übrigen will der Kanton durch den Erwerb der Grundstücke, auf denen die «Alusuisse-Villen» stehen, die Sanierung dieses im Kataster der belasteten Standorte eingetragenen Geländes ermöglichen. Die Kosten für den Erwerb und die Sanierung der Aufschüttung, auf der die Villen stehen, werden über den Kredit für die Prioritäre Massnahme Siders – Chippis finanziert. Auf Wunsch des Bundesamtes für Umwelt und des Bundesamtes für Kultur finden derzeit Gespräche mit diesen Ämtern über die Zukunft der Villen statt, die im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) eingetragen sind. In der Zwischenzeit wird die Stützmauer der belasteten Aufschüttung verstärkt, um bei Hochwasser zu verhindern, dass Abfälle in die Rhone gespült werden.

Diese Massnahmen werden die Sicherheit des Abschnitts bei einem Jahrhunderthochwassern erhöhen, bis die Prioritäre Massnahme Siders – Chippis zum Schutz des Abschnitts vor einem Extremhochwasser vollständig umgesetzt ist. Die Kosten, die zum grössten Teil vom Bund getragen werden, werden auf 10 Millionen Franken geschätzt und können im Rahmen des Verpflichtungskredits von 78.5 Millionen Franken finanziert werden, den der Grosse Rat am 11. November 2008 für die Prioritäre Massnahme Siders – Chippis bewilligt hat.

Foto © Staat Wallis