Gewaltfreie Erziehung - Der Kanton Wallis bekräftigt sein Engagement für die Rechte des Kindes
Der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ist am 1. Juli 2026 im Schweizerischen Zivilgesetzbuch in Kraft getreten. Diese gesetzliche Neuregelung stellt einen wichtigen Schritt dar: Sie verankert das Recht des Kindes auf eine respektvolle Erziehung ohne körperliche oder psychische Gewalt. Der Kanton Wallis bekräftigt sein Engagement, um Eltern, Fachpersonen sowie Kinder und Jugendliche für dieses Thema zu sensibilisieren.
Das Inkrafttreten des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch am 1. Juli 2026 stellt eine wichtige Entwicklung im Bereich der Kinderrechte dar. Damit wird das Recht des Kindes auf eine respektvolle Erziehung ohne körperliche oder psychische Gewalt gesetzlich verankert. Eine Anforderung, die bereits im Schweizer Strafrecht und in der UNO-Kinderrechtskonvention anerkannt ist, wird nun ausdrücklich ins Zivilrecht aufgenommen.
Sowohl physische als auch psychische Gewalt gegen Kinder hat erhebliche kurz- und langfristige Auswirkungen auf ihre Entwicklung. Sie kann Ängste, Selbstwertverlust, gewalttätiges Verhalten oder Beziehungsprobleme auslösen. Der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung stellt nicht in Frage, dass Eltern Regeln und Grenzen setzen und entsprechend eingreifen müssen, wenn diese nicht eingehalten werden, sondern fördert einen wohlwollenden und konstruktiven Umgang in der Erziehung.
Namentlich durch das Jugendgesetz verfügt das Wallis bereits über gesetzliche und verordnungsrechtliche Grundlagen, die in diese Richtung gehen, auch wenn darin ein «Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung» nicht ausdrücklich festgelegt ist. Ohne den Handlungsspielraum der Behörden zu verändern, stellt diese neue gesetzliche Bestimmung ein zusätzliches Instrument für die Fachpersonen im Kinderschutz bei der Begleitung von Familien dar. Darüber hinaus hält es der Kanton Wallis für notwendig, dass diese Gesetzesänderung von Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen begleitet wird, um nachhaltige Veränderungen im Denken und Handeln zu bewirken.
Ab 2027 werden im Kanton Beratungsstellen eingerichtet, die der gesamten Bevölkerung offenstehen und Begleitung, Beratung und Informationen zum Thema gewaltfreie Erziehung anbieten. Diese neue Dienstleistung wird von der Kantonalen Dienststelle für die Jugend (KDJ) finanziell unterstützt und von Caritas Wallis angeboten, welches Eltern bereits seit mehreren Jahren eine kostenlose und vertrauliche Erziehungsberatung zur Verfügung stellt.
Das kantonale Amt für Gleichstellung und Familie übernimmt eine Koordinations- und Informationsfunktion in Fragen rund um Familie und häusliche Gewalt und organisiert Sensibilisierungsmassnahmen und Workshops für verschiedene Zielgruppen, insbesondere für Eltern und Personen, die in der Familienbetreuung tätig sind. Diese Massnahmen ergänzen jene der KDJ, die über das Zentrum für Entwicklung und Therapie des Kindes und Jugendlichen, das Amt für heilpädagogische Frühberatung und das Amt für Kinderschutz Aufklärungs- und Informationsarbeit leistet sowie Schulungen für die Bevölkerung und Fachpersonen anbietet. Auch andere Organisationen wie die Sozialmedizinischen Zentren (SMZ) im Rahmen ihrer verschiedenen Eltern&Kind-Beratungsangebote sind Teil dieses Netzwerks.
Der Kanton Wallis empfiehlt zudem die Nutzung der Plattformen Reglo.ch oder Tschau.ch, die Jugendlichen Informationen zu allen Formen von Gewalt bieten und ihnen nützliche Ansprechpartner vermitteln.
