Brandschutz - Rechtliche Analyse im Hinblick auf die Totalrevision des Gesetzes zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente (GSFN)
Im Rahmen der Totalrevision des Gesetzes zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente (GSFN) hat der Kanton Wallis zwei externe Rechtsexperten mit einer Analyse beauftragt, um Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Sie sollen auch die Aufgaben und Kompetenzen der kantonalen Behörden im Bereich des Brandschutzes analysieren, um die Befugnisse des Kantons in diesem Bereich im neuen Gesetz festzulegen.
Zur Vorbereitung der Totalrevision des Gesetzes zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente (GSFN) sowie der Verordnung über die Brandschutzmassnahmen, hat der Kanton Wallis zwei externe Experten der Universität Neuenburg mit einer gemeinsamen juristischen Analyse beauftragt. Es handelt sich um Pascal Mahon, emeritierter Professor für Schweizer und vergleichendes Verfassungsrecht, und Blaise Carron, ordentlicher Professor für Privatrecht und Fachanwalt SAV für Bau- und Immobilienrecht. Sie sollen insbesondere Verbesserungsmöglichkeiten im Rahmen der Ausarbeitung des Entwurfs für ein neues Gesetz und eine neue Verordnung vorschlagen.
Die im November 2025 eingeleitete Revision des Gesetzes wird sich auch auf die Erfahrungen stützen, die nach dem Drama von Crans-Montana gesammelt wurden. Derzeit sieht das Gesetz über den Schutz vor Feuer und Naturgewalten nämlich vor, dass die Befugnisse des Staates hinsichtlich Überwachung und Koordination vorbehalten bleiben. Im Jahr 2018 kam Professor Kurt Nuspliger, der Universität von Bern, im Rahmen eines vom Staatsrat in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens zur Aufsicht über die Gemeinden zu dem Schluss, dass die von der Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär beschriebenen Aufsichtsmassnahmen angemessen seien. Um die Aufgaben und Kompetenzen der kantonalen Behörden zu analysieren und zu präzisieren, müssen die beiden Experten jedoch prüfen, ob die Befugnisse des Kantons im Bereich der Aufsicht über den Brandschutz noch angemessen sind. Anhand dieser Elemente können die Befugnisse des Kantons Wallis in diesem Bereich im neuen Gesetz präzisiert werden.
