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Vogelgrippe - Nachweis infizierter Schwäne im waadtländischen Chablais

Am 17. Dezember 2025 wurde das Virus der Geflügelpest bei drei Schwänen nachgewiesen, die in der Nähe von Yvorne (VD) tot aufgefunden wurden. Rund um den betroffenen Teich wurde eine Kontrollzone eingerichtet; diese umfasst eine Tierhaltung im Kanton Wallis. Geflügelhalter sind aufgefordert, die geltenden Präventionsmassnahmen einzuhalten.

Nach dem Fund von Wildvögeln, die in der Nähe von Yvorne (VD) an den Folgen der Vogelgrippe verendet sind, erinnern die Behörden insbesondere die Geflügelhalterinnen und -halter im Chablais an die Bedeutung der strikten Einhaltung der seit dem 24. November 2025 geltenden Präventionsmassnahmen. Die folgenden Massnahmen sind verbindlich innerhalb der Kontrollzone sowie kantonsweit für alle Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel.

  • Geflügel darf nur in Bereichen mit Auslauf gehalten werden, die vor dem Zutritt von Wildvögeln geschützt sind. Auslaufflächen, Futter- und Tränkestellen sowie Wasserbecken sind durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von maximal 4 cm gegen das Eindringen von Wildvögeln zu sichern. Andernfalls sind die Tiere in einem geschlossenen Stall zu halten;
  • es sind strikte Biosicherheitsmassnahmen umzusetzen: Einschränkung des Zugangs zu den Ställen, Tragen von stallgebundener Kleidung und Schuhwerk, Händewaschen und -desinfektion vor dem Betreten der Stallungen, Einrichtung einer Hygieneschleuse, soweit möglich. Nicht notwendige Besuche und Bewegungen in den Betrieben sind auf ein Minimum zu beschränken.

Diese gleichen Massnahmen werden ebenfalls für Halterinnen und Halter mit weniger als 50 Tieren dringend empfohlen, um das Risiko einer Weiterverbreitung der Krankheit zu minimieren.

Hinweis an die Bevölkerung

Das Auffinden eines toten Wildvogels ist unverzüglich dem zuständigen Wildhüter zu melden. Vom Berühren des Tieres wird dringend abgeraten.

Abschliessend wird darauf hingewiesen, dass jede Person, die Geflügel hält – auch zu Hobbyzwecken –, verpflichtet ist, sich unverzüglich über die dafür vorgesehene kantonale Anwendung zu registrieren (Selbstdeklarationspflicht).

Eine Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist äusserst selten und wurde bis jetzt nur in Einzelfällen nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infizierten Vögeln beobachtet. Geflügelprodukte, wie Pouletfleisch und Eier, können weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden.

Registrierung von Geflügelhaltungen online: Registrierung

Illustrationsbild