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Planung der Langzeitpflege 2026-2035 - Vernehmlassung zum provisorischen Bericht

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) legt den provisorischen Bericht zur Planung der Langzeitpflege 2026–2035 zur Vernehmlassung vor. Dieser zielt darauf ab, die Betreuungsstrukturen an die zunehmende Alterung der Bevölkerung anzupassen: im Jahr 2035 wird die Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und älter im Vergleich zu 2023 um 36 % und die Bevölkerung im Alter von 80 Jahren und älter um 55 % zugenommen haben. Diese Entwicklung führt zu einem starken Bedarf an der Ausweitung aller Dienstleistungen. Es müssen neue Betten in Alters- und Pflegeheimen (APH) für Personen bereitgestellt werden, die einen hohen Pflegebedarf haben und daher nicht mehr zu Hause bleiben können. Zum ersten Mal umfasst die Planung einen Zeitraum von zehn Jahren (statt vier), um den Gemeinden und Partnern eine längerfristige Perspektive zu ermöglichen. Künftig wird auch das  Angebot an sozialmedizinisch betreuten Wohnungen berücksichtigt, das als Alternative zu den APH ausgebaut werden soll. Die Pflege zu Hause wird weiter zunehmen und dabei von Zwischenstrukturen (Kurzaufenthalt in APH und Tagespflegestrukturen) unterstützt werden.

In den kommenden Jahrzehnten dürfte die Bevölkerung des Wallis im Alter von 65 Jahren und älter stark wachsen. Diese Bevölkerungsgruppe wird bis 2035 um 36 % und bis 2050 um fast zwei Drittel zunehmen. Darüber hinaus ist die Bevölkerung des Wallis älter als der Schweizer Durchschnitt. Der Anteil der über 65-Jährigen beträgt im Wallis 20,9 % und im Schweizer Durchschnitt 19,6 %, was einem Abhängigkeitsverhältnis (Anzahl der Personen über 65 pro 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren) von 34,8 im Wallis und 32,3 im nationalen Durchschnitt entspricht. Der künftige Bedarf an Langzeitpflege wird somit stark von der demografischen Alterung beeinflusst sein, und sowohl der Kanton als auch die Gemeinden werden immer mehr Mittel aufwenden müssen, um eine optimale Versorgung ihrer älteren Bevölkerung zu gewährleisten.

Als direkte Folge dieser Entwicklung sieht der vorläufige Bericht zur Planung der Langzeitpflege im Zeitraum 2026–2035 zwischen 442 und 769 zusätzliche Langzeitbetten in Alters- und Pflegeheimen vor. Investitionen in diese Strukturen werden nicht nur den Bedarf decken, sondern sind auch aus finanzieller Sicht sinnvoll, da die Betreuung in einem Alters- und Pflegeheim (APH) in Situationen mit mittlerem bis hohem Pflegebedarf kostengünstiger ist als die Betreuung zu Hause. Die Zahl der Langzeitpflegebetten in Alters- und Pflegeheimen würde somit langsamer steigen als die ältere Bevölkerung. Eine solche Entwicklung ist nur dann tragbar, wenn das Angebot an sozialmedizinisch betreuten Wohnungen, das erstmals in diese Planung einbezogen wurde, so weit ausgebaut wird, dass zwischen 664 und 1305 zusätzliche Personen untergebracht werden können. Sozialmedizinisch betreute Wohnungen ermöglichen eine effizientere Pflege, da die Fahrtkosten des Pflegepersonals für Personen mit geringem Pflegebedarf reduziert werden.

Für die häuslichen Leistungen würde die Zahl der Stunden für die Pflege zu Hause für Personen ab 65 Jahren diesen Prognosen zufolge im Jahr 2035 zwischen 1'097528 und 1'742046 Stunden liegen. Im Gegensatz zur Pflege zu Hause stagniert die Zahl der Stunden der Hilfe zu Hause für die Bevölkerung ab 65 Jahren in der Schweiz und im Wallis. Daraus ergibt sich, dass die Zahl der Stunden der Hilfe zu Hause im Jahr 2035 zwischen 289'547 und 346'215 Stunden liegen dürfte.

Darüber hinaus sind Zwischenstrukturen unerlässlich, um Angehörige und das Umfeld zu entlasten. Aus diesem Grund sieht die Planung bis 2035 bis zu 161 neue Kurzzeitbetten in APH und bis zu 348 Plätze in Tagespflegeeinrichtungen vor.

Leistungen Minimum 2035 Maximum 2035
Langzeitbetten in APH + 442 Betten + 769 Betten
Betreute Wohnungen + 664 Mieter + 1'305 Mieter
Pflege zu Hause + 395'944 Stunden +1'040'462 Stunden
Hilfe zu Hause + 103'775 Stunden + 160'443 Stunden
Kurzzeitbetten in APH + 32 Betten + 161 Betten
Tagespflegestrukturen + 271 Plätze + 348 Plätze

Die Planung lässt den Regionen Spielraum, um die Zusammensetzung des Angebots innerhalb der festgelegten Mindest- und Höchstgrenzen zu definieren. Wenn die Mindestanzahl an Pflegeheimbetten erreicht ist, sollten die übrigen Leistungen entsprechend der festgelegten Höchstgrenze ausgebaut werden, damit der Bedarf gedeckt ist. Die beiden folgenden Szenarien werden daher in Betracht gezogen.

  • eine auf APH orientierte Betreuung: Bereitstellung der maximalen Anzahl Betten für Langzeitaufenthalte in APH und Minimum an anderen Leistungen
  • eine auf Pflege zu Hause orientierte Betreuung: Bereitstellung der minimalen Anzahl an Langzeitbetten und der maximalen Anzahl an anderen Leistungen

Aufgrund dieser Szenarien werden die finanziellen Auswirkungen der Planung auf die Beiträge und Subventionen der öffentlichen Hand für das Jahr 2035 auf einen Betrag zwischen 69 (heimorientierte Betreuung) und 94 (Betreuung zu Hause) Millionen Franken geschätzt. Dies würde einem Netto-Wachstum – ohne Berücksichtigung der Inflation – von durchschnittlich 4 bis 5,1 % pro Jahr zwischen 2023 und 2035 entsprechen. Die Investitionssubventionen werden hingegen auf 12 (Betreuung zu Hause) bis 15 (heimorientierte Betreuung) Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Diese Subventionen beliefen sich zwischen 2010 und 2024 auf durchschnittlich 8 Millionen Franken.

Die heimorientierte Betreuung ist somit kostengünstiger als die Pflege zu Hause (25 Millionen Franken weniger im Jahr 2035). Allerdings sind dafür höhere Investitionen erforderlich (3 Millionen Franken mehr pro Jahr). Investitionen in den Ausbau von Pflegeheimen und sozialmedizinisch betreuten Wohnungen ermöglichen somit Einsparungen bei den Betriebskosten, die die betreffenden Investitionen bei weitem ausgleichen.

Die Umsetzung dieser Planung ist mit einer Reihe wichtiger Herausforderungen verbunden, insbesondere hinsichtlich der Kapazitäten für das Anschaffen von neuen Pflegeheimbetten und den Bau sozialmedizinisch betreuter Wohnungen, der Verfügbarkeit von Pflegepersonal und der Finanzierungsmöglichkeiten. Lösungen könnten durch einen globaleren Ansatz bei der Betreuung älterer Menschen gefunden werden.

Die wichtigsten Die Strategie «Generationen 60+: Gesundheits- und sozialpolitische Strategie», die im Frühjahr 2025 in die Vernehmlassung gegeben wurde, enthält Leitlinien, die in diese Richtung gehen.

Sie hat insbesondere zum Ziel, den künftigen Pflegebedarf einzudämmen, und zwar durch die Förderung der sozialen Integration, die Verstärkung von Gesundheitsförderungsmassnahmen, die Unterstützung älterer Menschen in ihrer Selbstbestimmung und die Schaffung geeigneter Umgebungen. Dazu ist eine Gesetzesrevision erforderlich, um die rechtlichen Grundlagen für die Entwicklung der Leistungen und deren Finanzierung zu schaffen.

Die Vernehmlassung läuft bis Ende März 2026. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter https://www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen verfügbar. Alle Personen und Institutionen sind eingeladen, dazu Stellung zu nehmen. Der definitive Bericht wird nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse erstellt und dem Staatsrat zur Genehmigung vorgelegt.

 

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