Medienmitteilung

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Unwetter vom April 2025 - Nachtragskredit beim Grossen Rat beantragt

Die starken Schneefälle vom 17. April 2025 richteten in weiten Teilen des Kantons schweren Schaden an. Zur Wiederherstellung der Sicherheit an den Gewässern, im Wald und auf den Kantonsstrassen hat der Staatsrat beschlossen, beim Grossen Rat einen Nachtragskredit von 22 Millionen Franken zu beantragen, entsprechend den Subventionen (inkl. Bundesbeiträge) für die Bauarbeiten, die von den betroffenen Gemeinden ausgeführt oder angekündigt worden sind.

Die überaus heftigen Schneefälle vom 17. April 2025 haben mehreren Gemeinden im Kanton schwere Schäden zugefügt. Zahlreiche Bäume wurden entwurzelt und verstopften Flussbette, beschädigten Schutzwälder und blockierten Kantonsstrassen. Um die Sicherheit wiederherzustellen, und angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten und der, Unvorhersehbarkeit der Lage, hat der Staatsrat beschlossen, beim Grossen Rat einen Nachtragskredit von 22 Millionen Franken zu beantragen. Dieser Betrag entspricht den Subventionen, inklusive den Bundesbeiträgen, für die Arbeiten, die von den betroffenen Gemeinden ausgeführt oder angekündigt worden sind; der Budgetkredit reicht zur Erledigung der anstehenden Aufgaben nicht aus.

Die umgestürzten Bäume haben eine ganze Reihe von Seitengewässern verstopft und Ufer an der Rhone und am Genfersee verwüstet. Zu den bereits ausgeführten oder noch laufenden dringlichen Arbeiten gehören die Räumung der Flussbette, die Instandsetzung der Dämme, die Stabilisierung der Ufer und die Wiederherrichtung der Schutzbauten. Solche Interventionen sind in
78 Gemeinden an Seitengewässern sowie in 31 Gemeinden an der Rhone und am Genfersee erforderlich.

Mit einer Schadholzmenge von über 140'000 m³, was einer forstwirtschaftlichen Jahresproduktion entspricht, haben die Walliser Wälder Schäden von aussergewöhnlichem Ausmass erlitten. Nun gilt es, ihre Schutzfunktion vor allem an den Stellen oberhalb kritischer Infrastrukturen wiederherzustellen und die Ausbreitung von Schadinsekten, die Nadelbäume befallen, zu bekämpfen.

Schliesslich wurden auch die Kantonsstrassen durch umgestürzte Bäume schwer beeinträchtigt. Die Sicherungsarbeiten gelten vor allem der Instandstellung von Böschungen, Strassenrändern und Leitplanken.

Der dem Grossen Rat unterbreitete Nachtragskredit von 22 Millionen Franken wird folgendermassen aufgeteilt:

  • 10.2 Millionen für die Wälder;
  • 9.1 Millionen für die Seitengewässer und die Ufer an der Rhone und am Genfersee;
  • 2.9 Millionen für die Kantonsstrassen.

Der Betrag von 22 Millionen Franken beinhaltet die Bundesbeiträge (zwischen 35 und 40 %, je nach Bereich) und verpflichtet auch die Gemeinden zu einer Beitragsleistung von 15 % für die Seitengewässer und die Waldeigentümer zu einer Beteiligung von 2 %. Die Kosten für die Ufer an der Rhone und am Genfersee hat der Kanton als Eigentümer der Gewässer allein zu tragen.

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