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1. Juli 2026 - Verankerung des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch
Am 1. Juli 2026 tritt die Verankerung des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch in Kraft. Diese Gesetzesänderung stellt einen wichtigen Meilenstein dar: Sie bestätigt das Recht der Kinder auf eine respektvolle Erziehung ohne körperliche oder psychische Gewalt. Die Regierung des Kantons Wallis begrüsst diesen Schritt und setzt sich dafür ein, dass Eltern, Fachpersonen sowie Kinder und Jugendliche für dieses Thema sensibilisiert sind.
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