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Pflanzenschutzmittel und Gewässerschutz: Die Dienststelle für Umwelt startet eine Erhebungskampagne

Seit dem Inkrafttreten einer neuen eidgenössischen Gewässerschutzverordnung im Jahr 2023 sind die Kantone verpflichtet, Anlagen zu inventarisieren und zu kontrollieren, die von Fachpersonen genutzt werden, welche Pflanzenschutzmittel handhaben. Ziel dieses Vorgehens ist es, die Orte zum Befüllen und Reinigen von Spritzgeräten zu sichern, um das Risiko von Gewässerverschmutzungen zu reduzieren. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung und mit dem Ziel, die betroffenen Akteure zu begleiten, wird bei Unternehmen und Organisationen, die solche Produkte beruflich einsetzen könnten, eine Erhebung durchgeführt.

Artikel 47a der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung (GSchV), der seit dem 1. Februar 2023 in Kraft ist, verpflichtet die Kantone, mindestens alle vier Jahre jene Orte zu kontrollieren, an denen Spritzgeräte für Pflanzenschutzmittel (PSM) von beruflichen oder gewerblichen Anwendern befüllt oder gereinigt werden. Diese Massnahme soll die Risiken einer Verschmutzung von Oberflächen- und Grundwasser bei der Handhabung dieser Produkte verringern.

PSM, unabhängig davon, ob sie chemischen oder biologischen Ursprungs sind, werden in verschiedenen Bereichen eingesetzt, insbesondere im Baum- und Blumenanbau, bei der Pflege von Grünflächen sowie in bestimmten spezialisierten Tätigkeiten, etwa im Management von Sportinfrastrukturen.

Die organisatorische und vorbereitende Phase für die Einführung dieser Kontrollen ist nun abgeschlossen und macht Platz für die Erhebungsphase durch die Dienststelle für Umwelt (DUW). Unternehmen und Organisationen, die PSM einsetzen könnten – Gärtnerinnen und Gärtner, Baumschulen, Landschaftsgärtner, Forstbetriebe, Gartencenter, Sportzentren, Hauswartdienste oder öffentliche Körperschaften usw. – werden in den kommenden Wochen schrittweise kontaktiert und gebeten, an einer kurzen Online-Umfrage teilzunehmen. Wasch- und Befüllplätze für Pflanzenschutzmittel in landwirtschaftlichen Betrieben, die bereits den Kontrollen im Rahmen der Ökologischen Leistungsnachweise (ÖLN) unterliegen, sind von dieser Erhebung nicht betroffen. Dies gilt hingegen nicht für Anlagen von professionellen Landwirten und Winzern, die diesen Kontrollen nicht unterstehen.

Im Anschluss an die Erhebung werden den betroffenen Fachpersonen Empfehlungen sowie Unterstützung bei der Herstellung der Konformität angeboten, und der Kanton wird schrittweise mit der Überprüfung der Anlagen beginnen. Die Priorisierung erfolgt auf der Grundlage des festgestellten Risikos.

Diese von der DUW gemäss den Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt durchgeführte Inventarisierung ermöglicht einen Gesamtüberblick über die derzeitigen Praktiken auf kantonalem Gebiet. Der Ansatz ist präventiv ausgerichtet und beruht auf Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und einen nachhaltigen Schutz der Wasserressourcen im Kanton Wallis sicherzustellen.

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