Dienststelle für Energie und Wasserkraft
Die Kantone verabschieden die Mustervorschriften 2025
Die Plenarversammlung der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) hat heute die Revision der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025) verabschiedet. Mit dieser Revision werden die harmonisierten Energievorschriften der Kantone für Gebäude an den Stand der Technik angepasst. Den Kantonen stehen somit aktualisierte Empfehlungen für die Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele im Gebäudebereich zur Verfügung. Dank dieser Weiterentwicklungen leistet die EnDK einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende.
Seit 1992 unterstützen die MuKEn als schweizweite Empfehlungen eine koordinierte Umsetzung der Energie- und Klimapolitik im kantonalen Bau- und Energierecht, unter Berücksichtigung der kantonalen Eigenheiten. Sie haben wesentlich zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor beigetragen. Mit den MuKEn 2025 wird diese bewährte Grundlage für die Kantone zum fünften Mal revidiert. Ein wichtiges Ziel der MuKEn ist es, ein hohes Mass an Harmonisierung bei den kantonalen Energievorschriften zu erreichen, um die Bauplanung und die Bewilligungsverfahren für Bauherren und Fachleute, die in mehreren Kantonen tätig sind, zu erleichtern. Gemeinsam erarbeitete Vollzugshilfen tragen ebenfalls zur Harmonisierung bei. Neu kommt eine interkantonal entwickelte Applikation für den elektronischen Vollzug energetischer Nachweise hinzu.
Nachhaltig und ressourcenschonend bauen: bei Neubauten zählen Dämmung, erneuerbare Heizsysteme, Solarstrom und graue Energie
Mit der Revision werden die Anforderungen an Neubauten pragmatisch weiterentwickelt. Sie bilden den Stand der Technik ab und berücksichtigen neue oder angepasste übergeordnete Vorgaben. So enthalten die MuKEn 2025 neu Grenzwerte für die graue Energie bei der Erstellung von Neubauten. Unverändert bleiben die Anforderungen an den Wärmeschutz. Neu soll die Wärmeerzeugung erneuerbar erfolgen. Diese Anforderung stellt faktisch keine Verschärfung dar – denn schon heute werden ohnehin kaum noch fossile Systeme eingebaut. Bei der Eigenstromerzeugung werden die Anforderungen erhöht – insbesondere durch die systematischere Installation von Photovoltaikanlagen – und an die fortschreitende Elektrifizierung von Gebäuden durch die vermehrte Nutzung von Wärmepumpen und der Elektromobilität angeglichen.
Nachhaltig sanieren: erneuerbar heizen und eigenen Solarstrom nutzen
Ziel der Revision ist es auch, bei Bestandesbauten die betrieblichen CO2-Emissionen weiter zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energie weiter zu steigern. Beim Ersatz fossiler Heizsysteme muss deshalb in Zukunft ein System eingebaut werden, welches erneuerbare Energien nutzt. Ab 2050 sollen verbleibende fossile Heizungen mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Bei umfangreichen Dachsanierungen ist neu eine PV-Anlage zur Eigenstromerzeugung zur erstellen. Unverändert bleiben die bisherigen Anforderungen, welche bei energetisch relevanten Arbeiten zur Anwendung gelangen – etwa bei der Erneuerung der Wärmedämmung.
