Medienmitteilung

Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Proaktive Wolfs-Regulierung 2025 – 2026 - Antrag an das Bundesamt für Umwelt

Der Staat Wallis hat beim Bundesamt für Umwelt die Bewilligung für eine vollständige Entnahme von zwei Rudeln sowie für eine Basisregulierung von drei Rudeln, die es dem Kanton ermöglicht, zwei Drittel der diesjährigen Jungtiere zu entnehmen, beantragt. Wie bei der letzten proaktiven Regulierung 2024-2025 können Jäger, die eine spezielle Ausbildung absolviert haben, die Wildhüter bei dieser Aufgabe unterstützen. Der Kanton setzt damit die neue Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) um, die am 1. Februar 2025 in Kraft trat.

Nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) am 1. Februar 2025 hat der Kanton Wallis beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch um proaktive Regulierung der Wolfspopulation für den Zeitraum 2025-2026 eingereicht.

Ziel ist es, Konflikte in Problemgebieten, in denen Wölfe Nutztiere reissen oder gerissen haben, wirksam zu minimieren. Zu diesem Zweck beantragte der Kanton beim BAFU die Bewilligung für die vollständige Entnahme von zwei (Simplon und Chablais) der neun Rudel die es derzeit im Wallis gibt (Stand: 28. August 2025). Zudem beantragte er eine Basisregulierung von drei Rudeln (Réchy-Anniviers, Nendaz-Isérables und Posette-Trient), die dem Kanton die Möglichkeit gibt, zwei Drittel der diesjährigen Jungtiere zu entnehmen. Für die anderen Rudel sind die Kriterien derzeit nicht erfüllt, um eine proaktive Regulierung zu beantragen.

Da sich die Situation der aktuellen Wolfspopulation im Kanton laufend verändert und die Sömmerungssaison noch einige Wochen dauern wird, handelt es sich um ein erstes Gesuch für eine Regulierung auf der Basis des aktuellen Wissensstandes. Dieser kann durch weitere Gesuche ergänzt werden, je nach Entwicklung der Schäden an Nutztieren und der Situation der Rudel, deren Anwesenheit nachgewiesen werden konnte. Parallel zu den Abschüssen bleibt die weitere Umsetzung der Herdenschutzmassnahmen von entscheidender Bedeutung.

Vom 1. September 2025 bis zum 31. Januar 2026 werden die Vollzugsorgane des Kantons die Aufgabe haben, die Regulierungsmassnahmen durch Abschüsse umzusetzen. Sie werden dadurch stark beansprucht. Aus diesem Grund und vorbehältlich der vorgängigen Zustimmung des BAFU werden die Jagdberechtigten die Behörden während der Hochjagd (Patent G, A+B und A), der Jagd auf Kleinraubwild (Patent E) und der Wildschweinjagd (Patent S) in den bewilligten Zonen unterstützen, dies jedoch ausschliesslich bei der vollständigen Entnahme von Rudeln. Einige spezialisierte Jäger werden auch in die Unterstützungsgruppe Jagd (UGJ) unter der Verantwortung der DJFW integriert. Die spezifische Ausbildung für die Wolfsregulierung fand 2025 wiederum für alle angemeldeten Jägern statt. Die proaktive Regulierung wird beginnen, sobald die Zustimmung des BAFU vorliegt.

Wolfsrudel nutzen von Natur aus grosse Gebiete, vor allem während der Wintersaison. Meldungen der Bevölkerung liefern wichtige Informationen über die Aufenthaltsorte der Wölfe. Aus diesem Grund fordert die DJFW die Bevölkerung auf, Wolfssichtungen sofort dem zuständigen Wildhüter zu melden, insbesondere in Gebieten in der Nähe von Siedlungen.

Wie im letzten Jahr sind Informationen über den Verlauf des kantonalen Gesuches, die Einreichung allfälliger weiterer Regulierungsgesuche sowie deren Umsetzung jederzeit über das Reporting und die entsprechenden Informationen auf der Website der DJFW abrufbar.

Illustrationsbild