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Dienststelle für Hochschulwesen

Entwurf des Gesetzes über die Universität Wallis - Das Wallis bekommt eine eigene Universität

Damit der Kanton Wallis eine eigene Universität erhält, hat der Staatsrat den Gesetzesentwurf über die Universität Wallis (GUWa) angenommen und an den Grossen Rat weitergeleitet. Dieses Projekt bildet einen entscheidenden Schritt für die Entwicklung der tertiären Ausbildung und der Forschung im Wallis: Die FernUni Schweiz wird unter der Bezeichnung «Uni Valais-Wallis» zu einer kantonalen Universität. Diese neue Universität wird sich weiterhin auf Fernunterricht und Teilzeitstudiengänge konzentrieren und einem diversifizierten Publikum offenstehen. Dabei ist sie bestrebt, die anderen Schweizer Universitäten optimal zu ergänzen.

Der Staatsrat hat den Gesetzesentwurf über die Walliser Universität (GUWa) angenommen und an den Grossen Rat weitergeleitet. Dieser Entwurf entspricht einer doppelten Herausforderung: die Institution Fernuni Schweiz in eine selbstständige kantonale Institution unter der Bezeichnung «Uni Valais-Wallis» umzuwandeln und eine ehrgeizige akademische Strategie im Bereich der universitären Fernstudien zu verfolgen. Mit der Schaffung einer kantonalen Universität gewährleistet das Wallis seine vollumfängliche Integration in das Schweizer Hochschulsystem.

Seit über dreissig Jahren führt der Kanton Wallis eine aktive Politik zur Entwicklung seiner Hochschullandschaft. Diese Strategie hat zur Schaffung eines umfassenden akademischen Ökosystems geführt, welches Bildung, Forschung und Innovation miteinander verbindet. Wichtige Institutionen wie die HES-SO Valais-Wallis, die PH-VS, die Zweigstellen der Universitäten Lausanne und Genf sowie die Ansiedlung der ETH-Lausanne im Wallis haben die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Kantons gestärkt. Gleichzeitig haben die Ausstrahlung von Forschungsinstituten wie des IDIAP oder des Instituts Icare sowie die rasante Entwicklung der Fernuni Schweiz im Bereich der Fernstudien die Präsenz des Wallis in der Schweizer Hochschullandschaft gefestigt.

Die Aufgaben der Universität Wallis gemäss dem GUWa

Das GUWa überträgt der Universität Wallis die Aufgaben der Ausbildung, Forschung und Dienstleistungen für die Gemeinschaft, die jeder Universität zustehen, und garantiert dabei ihre Selbstständigkeit, ihre regionale Verankerung und die notwendige Rechenschaftspflicht gegenüber dem Kanton Wallis. Mit einer qualitativ hochstehenden universitären Ausbildung, die auf wissenschaftlichen Grundlagen, pädagogischer Innovation und Flexibilität basiert, möchte die Universität Wallis den Anforderungen des lebenslangen Lernens gerecht werden.

Überdies kann die Universität Wallis durch die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, unter anderem auf aktuelle Herausforderungen ausgerichteten Forschung (digitale Gesellschaft, Gesundheit, Energiewende usw.) Doktorate verleihen und zur wissenschaftlichen Exzellenz der Schweiz beitragen. Durch die Nutzbarmachung ihrer Forschungsergebnisse im Rahmen strategischer Partnerschaften mit Wirtschaft, Institutionen und Verbänden fördert die Universität Wallis den Wissens- und Technologietransfer. Mit ihren auf die kantonalen Prioritäten abgestimmten Dienstleistungen und Fachwissen kann sie ebenfalls den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Walliser Bedürfnissen gerecht werden und so die Innovationskraft der Region stärken. Die Universität Wallis wird auch zum akademischen Leben des Kantons beitragen, indem sie als Referenzakteur in der öffentlichen Debatte und der Wissensverbreitung auftritt.

Von der Fernuni Schweiz zur Uni Valais-Wallis

Die vor über dreissig Jahren gegründete Stiftung Fernuniversität Schweiz hat in den letzten zehn Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung vollzogen: starke Zunahme der Studierendenzahlen (von 308 im Jahr 2008 auf 2'600 im Jahr 2025), Akkreditierung als universitäre Institution im Schweizer Hochschulsystem, institutionelle Weiterentwicklung im Rahmen seiner fünf Fakultäten (Recht, Wirtschaft, Geschichte, Psychologie, Mathematik und Informatik). Ergänzend zu den anderen Schweizer Universitäten wird die Uni Valais-Wallis ihre akademische Identität der Exzellenz behaupten, die sowohl in ihrer Region verwurzelt als auch entschieden international ausgerichtet ist. Ihr Angebot wird innovativ sein und sich auf Fernunterricht, Teilzeitstudiengänge und die Zugänglichkeit für ein vielfältiges Publikum, insbesondere für Personen mit einer bereits begonnenen beruflichen Laufbahn, fokussieren.

Die laufenden Ausbildungs- und Forschungsaktivitäten, das derzeitige Personal der Stiftung sowie ein bedeutender Teil des Vermögens werden an die Uni Valais-Wallis übertragen. Desweitern werden die Ziele der Stiftung überarbeitet, damit letztere ihr Engagement in der Walliser Hochschullandschaft fortsetzt und als Förderorgan der Uni Valais-Wallis fungiert (Mittelbeschaffung, Spenden usw.).

Selbstständigkeit der Uni Valais-Wallis und Aufgabe des Staates

Der künftige Status der Uni Valais-Wallis entspricht demjenigen, der bereits in den meisten Schweizer Universitätskantonen gilt. Die durch das GUWa garantierte akademische, administrative und finanzielle Unabhängigkeit ist unerlässlich, damit die Uni Valais-Wallis ihre Aufgaben effizient erfüllen und den nationalen und internationalen Standards im Hochschulbereich gerecht werden kann.

Die Uni Valais-Wallis wird vom Rektorat unter der Leitung des vom Staatsrat ernannten Rektors geführt und wird über ein strategisches und beschlussfassendes Organ, die Universitätsversammlung verfügen. Der Grosse Rat wird über den vierjährigen Rahmenkredit zur Finanzierung der kantonalen Beiträge an die Universität befinden. Der Staatsrat wird die Zielvereinbarung der Uni Valais-Wallis verabschieden, die vom Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) ausgearbeitet und ausgehandelt wird.

Ausgeprägtes finanzielles Wachstum bis 2030

Gemäss den Prognosen für 2026–2029 wird der Kantonsbeitrag entsprechend der Zunahme der Aktivitäten und der Studierendenzahlen von 9,5 auf 16 Millionen Franken ansteigen. Das Gesamtbudget der Institution wird sich von 37,76 auf 51,12 Millionen Franken erhöhen, womit ein Zeichen für ein nachhaltiges Wachstum gesetzt wird, welches vorab durch die Entwicklung der Forschung getragen wird.

Dieser Anstieg verdeutlicht die seit vier Jahren bestehende Dynamik, die sich bis 2030 stabilisieren wird. Diese Entwicklung wird hauptsächlich durch die erforderliche Weiterentwicklung der Forschungsaktivitäten in allen Fakultäten sowie durch ein Wachstum der Ausbildungsaktivitäten getragen.

Behandlung im Grossen Rat Ende 2025

Der Gesetzesentwurf wurde dem Grossen Rat zur Behandlung bis Ende 2025 unterbreitet. Das Inkrafttreten des GUWa ist für 2028 vorgesehen, unter Vorbehalt eines positiven Akkreditierungsentscheides als Universität. Dieser Beschluss soll durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat im Frühjahr 2027 getroffen werden.