Teilrevision des kantonalen Richtplans - Öffentliche Auflage und Vernehmlassung der Nachbarkantone
Der kantonale Richtplan, das Instrument zur Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten, wurde nach seiner Gesamtrevision 2019 vom Bundesrat genehmigt. Allerdings müssen von den 49 in diesem Planungsinstrument enthaltenen Koordinationsblättern einige geändert werden, um den im Rahmen der Genehmigung vom Bund festgelegten Aufträgen zu entsprechen, andere wiederum müssen nach dem Erlass neuer bundesrechtlicher Grundlagen überarbeitet werden, auf Motionen des Grossen Rats antworten oder an neue kantonale Strategien, wie zum Beispiel das kantonale Landschaftskonzept oder den kantonale Bewirtschaftungsplan für Deponien und Anlagen zur Verwertung mineralischer Abfälle, angepasst werden.
Somit werden im Rahmen dieser Teilrevision achtzehn Koordinationsblätter, in Übereinstimmung mit Art. 7 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (kRPG) öffentlich aufgelegt.
Diese Koordinationsblätter betreffen die Reben (Blatt A.3), Zonen für landschaftsprägende Bauten (Blatt A.5a), Weilerzonen (Blatt A.5b), Schutz, Pflege und Aufwertung der Landschaft (Blatt A.8), Camping (Blatt B.3), Skigebiete (Blatt B.4), Schienennetze (Blatt D.3), den Alltagslangsamverkehr (Blatt D.5), Luftfahrtinfrastrukturen (Blatt D.8), Energieversorgung (Blatt E.3), Solaranlagen (Blatt E.5), Windkraftanlagen (Blatt E.6), Energietransport und -verteilung (Blatt E.7), Versorgung mit Stein- und Erdmaterial (Blatt E.8) und die Deponien (Blatt E.9), sowie zwei Blätter für die Querschnittsthemen Landschaft (Blatt T.1) und Untergrund (Blatt T.3).
Das Blatt C.4 «Arbeitszonen» sowie die damit verbundene Strategie vervollständigen die Liste der in die öffentliche Auflage und Vernehmlassung der Nachbarkantone gegebenen Koordinationsblätter. Ziel dieser Strategie ist es, eine territoriale Vision zu definieren, die die Entwicklung der Wirtschaftszweige auf dem Kantonsgebiet in 15 und in 25 Jahren vorhersieht, und dies unter Einhaltung der Anforderungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung und unter Befolgung der Aufträge des Bundesrates.
Die Dienststelle für Raumentwicklung legt die Teilrevision des kRP öffentlich auf und ladet die Nachbarkantone zur Vernehmlassung ein. Die entsprechenden Unterlagen sind unter www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen verfügbar. Das Verfahren läuft bis zum 23. Juni 2025. Anschliessend wird die Teilrevision dem Grossen Rat unterbreitet, bevor sie dem Bund zur Genehmigung eingereicht wird.
