Amtsblatt
Laut Reglement über das Amtsblatt sieht der Staat die Publikation eines Amtsblattes vor, um so die Öffentlichkeit über alle offiziellen Erlasse der gesetzgeberischen, ausführenden und gerichtlichen Instanzen, die von Gesetzes wegen publiziert werden müssen, und alle übrigen Dokumente, die eine Behörde veröffentlichen möchte, zu informieren.
Seit dem 1. März 2023 erscheint das Amtsblatt in elektronischer Form.
Das Amtsblatt wird unter der Woche täglich aktualisiert. Es gilt einzig die auf der Plattform publizierte digitale Version. Aufrufen und Konsultieren des Amtsblattes übers Internet ist kostenlos.
FAQ
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Erfassen von Meldungen im Amtsblatt / Registrierung / Anleitungen
Mit einem Publikationsprofil können Sie neue Meldungen fürs Amtsblatt erfassen: Amtsblattportal
Dazu müssen Sie wie folgt beschrieben ein Publikationsprofil einrichten: Amtsblattportal Hilfethemen
Anleitungen :
- eAB - Amtliche Meldungen erstellen
- eAB - Registrierungsanleitung - Gemeinden
- eAB - Registrierungsanleitung - Verwaltung
- eAB - Registrierungsanleitung - CCCVs - OAIVS- ALK
- eAB - Registrierungsanleitung - Justiz
- eAB - Registrierungsanleitung - Gemeinderichter
- eAB - Registrierungsanleitung - Vereine/Unternehmen/Gesellschaften
- eAB - Liste der Rubriken
Technischer Support
Allgemeine Fragen
Allgemeine Fragen zum Amtsblatt können an die Staatskanzlei des Kantons Wallis gerichtet werden:
Tel. 027 606 21 00
STK-eAB@admin.vs.ch
