Dynamisch, effizient und in Ihrer Nähe.
Die kantonale Arbeitslosenkasse hat den Auftrag, die Öffentlichkeit klar, zuverlässig und umfassend über die Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu informieren.
Mit ihren fünf Zweigstellensteht sie allen im Wallis wohnhaften arbeitslos gemeldeten Personen zur Verfügung, , um sie zu beraten und über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Sie stellt den Anspruch fest und zahlt die Arbeitslosenentschädigung aus.
Sie steht den Unternehmen des Kantons zur Verfügung, um den betroffenen Arbeitgebern Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) und Schlechtwetterentschädigungen (SWE) auszuzahlen.
Sie ist auch die einzige Kasse im Kanton, die für die Auszahlung von Entschädigungen bei Insolvenz (z. B. bei Konkurs des Unternehmens) zuständig ist.
Über GETAC bietet sie Berufspraktika, befristete Arbeitsstellen und Qualifizierungsprogramme in den verschiedenen Abteilungen und Institutionen der Kantonsverwaltung an.