Zulassungsbedingungen
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über ein EFZ oder EBA verfügen und einen Praktikumsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb in der anderen Sprachregion des Kantons abgeschlossen haben. Der Praktikumsvertrag muss von der Dienststelle für Berufsbildung genehmigt werden. Sobald diese Bedingungen erfüllt sind, wird die Person automatisch für Sprachkurse eingeschrieben.
Frist für die Unterzeichnung des Praktikumsvertrags
Der Praktikumsvertrag muss spätestens am 30. Juni des laufenden Jahres bei der Dienststelle für Berufsbildung eingehen.
Spezielle Bedingungen
Das Kursangebot von PRO L2 hängt von der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber ab.
Bewerberinnen und Bewerber, die einen Praktikumsbetrieb suchen, tragen sich bitte mithilfe des Voranmeldeformulars ein.
DOKUMENTATION
LINKS
KONTAKT
Dienstelle für Unterrichtswesen
Büro für Sprach-Austausch
Avenue de la Gare 44
1950 Sion
Mail : prol2@admin.vs.ch
Tel : 027 606 41 30
(erreichbar nur am
Dienstagnachmittag)