Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über ein EFZ oder EBA verfügen und einen Praktikumsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb in der anderen Sprachregion des Kantons abgeschlossen haben. Der Praktikumsvertrag muss von der Dienststelle für Berufsbildung genehmigt werden. Sobald diese Bedingungen erfüllt sind, wird die Person automatisch für Sprachkurse eingeschrieben.

Frist für die Unterzeichnung des Praktikumsvertrags

Der Praktikumsvertrag muss spätestens am 30. Juni des laufenden Jahres bei der Dienststelle für Berufsbildung eingehen.

Spezielle Bedingungen

Das Kursangebot von PRO L2 hängt von der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber ab.

Bewerberinnen und Bewerber, die einen Praktikumsbetrieb suchen, tragen sich bitte mithilfe des Voranmeldeformulars ein.

 

Informations

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KONTAKT


Dienstelle für Unterrichtswesen

Büro für Sprach-Austausch

Avenue de la Gare 44

1950 Sion

 

Mail : prol2@admin.vs.ch

Tel : 027 606 41 30

(erreichbar nur am

 Dienstagnachmittag)